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WohnbauförderungFolgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Berechtigt ist grundsätzlich, wer die Einkommensgrenze und die Wohnungsgröße einhält. Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen abzüglich gesetzlich festgelegter Beträge. Die Angaben in den nachstehenden Tabellen beziehen sich auf den derzeitig aktuellen Stand, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen:
Zahl der Familienangehörigen |
Einkommensgrenze jährlich in € |
1 |
14.000 |
2 |
22.000 |
Für jede weitere Person, die zum Haushalt zählt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 4.000 €.
Für zum Haushalt gehörende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze nochmals um
jeweils 1.000 €.
|
Zahl der Familienangehörigen |
qm oder Räume |
|
1 |
50 qm oder 2 Räume |
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2 |
65 qm oder 3 Räume |
|
3 |
75 qm oder 3 Räume |
|
4 |
90 qm oder 4 Räume |
|
je weitere Person |
je 15 qm oder 1 Raum |