Nachrichten https://www.neustadt-bei-coburg.de/ News-Feed Neustadt b.CoburgdeNeustadt b.Coburg Fri, 26 Apr 2024 12:09:05 +0200 Fri, 26 Apr 2024 12:09:05 +0200 NewsTYPO3news-747 Thu, 11 Apr 2024 08:04:12 +0200 Jetzt Projekte einreichen und Zuschüsse nutzen – Zweiter Förderaufruf in der LEADER-Region Coburg https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/jetzt-projekte-einreichen-und-zuschuesse-nutzen-zweiter-foerderaufruf-in-der-leader-region-coburg Noch bis 2028 stehen der Region Coburg Gelder zur Unterstützung von Projekten in Stadt und Landkreis über das LEADER-Förderprogramm zur Verfügung. Im Rahmen von Projektaufrufen können sich interessierte Bürger, Kommunen, Vereine, Initiativen oder Unternehmen mit Ihren Projektideen um Zuschüsse bewerben. Dabei können Maßnahmen unterstützt werden, die einen Beitrag zu den vier Entwicklungs- und den darunterliegenden Handlungszielen der LEADER-Region leisten und die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Themen reichen von der Unterstützung von innovativen Ansätzen bei Mobilitäts- und Daseinsvorsorgeangeboten, über die Stärkung von Biodiversität und Klimaschutzes bis hin zu Maßnahmen zur Entwicklung der Naherholungsangebote, der touristischen Infrastruktur oder von innovativen Übernachtungs- und Bewirtungsangeboten. Unter der Überschrift „Heimat erhalten und gestalten“ können Akteure unterstützt werden, die soziale Treffpunkte schaffen und weiterentwickeln wollen, Inklusion und soziale Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen fördern oder durch ihr Projekt Heimatgeschichte, Kultur- und Naturlandschaft besser erlebbar machen wollen. „Das Themenspektrum ist groß. Gerne stelle ich das LEADER-Programm auch vor Ort, z. B. bei Gemeinderats- oder Vorstandssitzungen und Informationsveranstaltungen, vor und beantworte Fragen“, so LAG-Manager Tobias Gruber. Die Umsetzung von Maßnahmen sollte noch nicht begonnen haben und der Zuschuss mindestens 7.000 Euro bei Antragstellung betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig, gefördert werden je nach Projektaus-richtung mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bis zu 40 % bzw. 60 % der Kosten. Interessierte können sich unter www.leaderregion-coburg.de über Rah-menbedingungen und bereits geförderte Maßnahmen informieren oder sich direkt an das LAG-Management unter 09561 514 9141 wenden und beraten lassen. Projektanfragen können bis Freitag, den 24.05.2024, 12:00 Uhr mit einer Projektbeschreibung und Kostenübersicht per Email oder postalisch an die LAG Coburg Stadt und Land aktiv e.V., Lauterer Straße 60, 96450 Coburg geschickt werden. Ausfüllbare Vorlagen für die Beschreibung stehen auf der Homepage un-ter „Wissenswertes zur Antragstellung“ zum Download bereit. 2. PROJEKTAUFRUF LEADER-Region Coburg FÜR DIE FÖRDERPERIODE 2023-2027 Veröffentlichung Aufruf mit Fristsetzung zur Einreichung Projektbeschreibung zur Projektauswahl in der 25. Sitzung des Entscheidungsgremium der LEADER-Region Coburger Land Im Rahmen der LEADER-Förderperiode 2023-2027 findet in der LAG Coburg Stadt und Land aktiv e.V. der zweite Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Bewertung und Teilnahme am Projektauswahlverfahren in der 25. Sitzung des LEADER Entscheidungsgremiums statt (Sitzungstermine unter www.leaderregion-coburg.de unter „Aktuelles“). Ende Einreichfrist: 24.05.2024, 12:00 Uhr Unterlagen: Einzureichen sind  eine unterschriebene bzw. gezeichnete Projektbeschreibung  ein Kosten-Maßnahmenplan (ausfüllbare Vorlagen unter www.leaderregion-coburg.de, „Wissenswertes zur Antragstellung) Form & Kontakt: Die Unterlagen müssen innerhalb der Einreichfrist bei der LAG eingehen.  Per Email: tobias.gruber@region-coburg.de  Postalisch: LAG Coburg Stadt und Land aktiv e.V., Lauterer Straße 60, 96450 Coburg Informationen zu den Rahmenbedingungen des LEADER-Antragsverfahrens und zur Projektauswahl finden Sie unter www.leaderregion-coburg.de unter "Wissenswertes zur Antragstellung". Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor dem Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt (s. unten) aufzunehmen und Beratung einzuholen.   news-735 Wed, 10 Apr 2024 14:32:00 +0200 Amtliche Bekanntmachung https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/amtliche-bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum 3. qualifizierten Änderungsverfahren des Bebauungsplanentwurfs "Am Moos I. Teil" in Neustadt b. Coburg. Amtliche Bekanntmachung Anhörung Bebauungsplan Am Moos I. Teil Begründung vom 3. April 2024 Datenschutzrechtliche Informationspflichten news-745 Wed, 10 Apr 2024 14:06:39 +0200 „Kommunale Haushalte kommen an den Schmerzpunkt“ https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/kommunale-haushalte-kommen-an-den-schmerzpunkt Am 9. April 2024 kamen Oberbürgermeister und Bürgermeister Oberfrankens zur Bezirksversammlung nach Neustadt b. Coburg. Im Anschluss fand eine Pressekonferenz statt. „Die Ausgaben der Kommunen steigen rapide und übermäßig. Die Rahmenbedingungen verschärfen sich enorm. Kommunale Haushalte rutschen vereinzelt bereits in bedrohliche Schieflagen. Inzwischen ist in vielen Städten und Gemeinden ein Schmerzpunkt erreicht. In einzelnen Städten müssen schon Haushaltssperren verhängt werden,“ sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer. Auf den ersten Blick suggerieren die reinen Zahlen von Steueraufkommen und Finanzausgleichsvolumen eine stabile Finanzlage. Doch auf den zweiten genaueren Blick zeigt sich, dass die Steuereinnahmen stagnieren, während die Ausgaben der Städte und Gemeinden weiter steil ansteigen. Künftig ist wegen der angespannten Wirtschaftslage ein rückläufiges Steueraufkommen zu erwarten. Die Steuereinnahmen können wegen der staatlichen Entlastungsmaßnahmen zurückgehen, etwa aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes (Abmilderung der kalten Progression). Das Wachstumschancengesetz wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Rückgang bei der Gewerbesteuer führen. „Was wir alle persönlich im Geldbeutel empfindlich spüren, trifft auch die Kämmereien: Wegen der Inflation bekommt man für den Euro weniger Waren und Leistungen als vor einem Jahr“, sagt Buckenhofer. Die Inflation schränkt Spielräume bei kommunalen Investitionen deutlich ein. Aktuell verzeichnen Bayerns Städte und Gemeinden einen massiven Anstieg bei den Ausgaben um mehr als 10 Prozent. Im Jahr 2024 verschärft sich die Situation wegen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst und weiter steigenden Sozialausgaben. Das Umfeld entwickelt sich für die kommunalen Kämmereien zunehmend beunruhigend. Steigende Personalausgaben (+ 7 Prozent), enorme Kostensteigerungen nicht zuletzt aufgrund der Energiepreise, bei Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+ 11 Prozent) und im Baubereich (+ 14 Prozent) belasten die Kommunalhaushalte ebenso wie wachsende Sozialausgaben (+ 9 Prozent). Mehrbelastungen entstehen aufgrund der Kosten der Unterkunft für Geflüchtete und Leistungen für Lebensunterhalt und Krankenhilfe. Bei den Sozialausgaben legten vor allem die Leistungen der Sozialhilfe (+ 19 Prozent) zu, hier sind besonders die 25 kreisfreien Städte in Bayern betroffen (+ 41 Prozent). Und damit nicht genug: Viele zusätzliche Aufgaben und Ausgaben werden in den nächsten Jahren den Kommunen zugewiesen, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, sowie Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Wärmeplanung. Buckenhofer: „Die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen muss auf die Tagesordnung, damit die soziale, schulische, gesundheitliche und technische Infrastruktur in unserem Land gewährleistet bleibt – in ländlichen Räumen ebenso wie in Städten und Ballungszentren. Nötig wäre insbesondere eine deutliche Erhöhung der kommunalen Steueranteile, um den Kommunen mehr finanzielle Planungssicherheit und Flexibilität zu geben. Leider ist der kommunale Finanzausgleich 2024 hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Finanzprobleme der Kommunen werden zunehmend bald die Bürgerschaft und die regionale Wirtschaft zu spüren bekommen, denn: Fehlende Mittel bedeuten, dass Städte und Gemeinden dringende Investitionen in die Infrastruktur mit Straßen und Wegen, in Kitas und Schulen strecken, schieben oder streichen müssen.“ Als massive Belastung erweisen sich zudem die Defizite der Krankenhäuser, welche die Städte derzeit mit steigenden Beträgen ausgleichen müssen. Buckenhofer: „Es ist eine dramatische Fehlentwicklung, wenn regionale Gesundheitsversorgung aus städtischen Haushalten am Leben erhalten werden muss. Kommunen dürfen nicht zu Ausfallbürgen werden, die Defizite übernehmen müssen. Bund und Länder müssen schnell handeln, um die Herausforderungen in der Krankenhauslandschaft zu beheben.“ Generell wird künftig in vielen Bereichen ein Umdenken erforderlich sein. Buckenhofer: „Den Kommunen dürfen nicht mehr laufend neue Aufgaben und Rechtsansprüche aufgebürdet werden, ohne dass die vollständige Übernahme der Sach- und Personalkosten gesichert ist. Außerdem ist dringend der Abbau bürokratischer Hürden erforderlich. Und schließlich werden die Entscheidungsträger gezwungen sein, sich künftig verstärkt auf das Wesentliche zu fokussieren. Das ist sicherlich kein leichter Weg, den wir aber vor dem Hintergrund des demografischen Wandels als Gesellschaft gemeinsam gehen werden müssen.“ Defizite der Krankenhäuser verschärfen die Krise der Kommunen „Die Existenz vieler Krankenhäuser ist akut bedroht, weil die Defizite nicht mehr ausgeglichen werden können. Seit 2019 mussten viele kreisfreie Städte hohe Summen aufbringen, um das Eigenkapital ihrer Kliniken zu stärken. Trotzdem hat sich die Finanzlage der Krankenhäuser weiter verschärft, eine enorme Defizitwelle baut sich auf. Viele kreisfreie Städte sind kaum mehr in der Lage, weiterhin die Defizite ihres Krankenhauses finanziell zu tragen. Bei den Landkreisen wirken sich die Mehrbelastungen massiv auf die Kreisumlagen aus: Als Folge entstehen enorme Löcher auch in den Haushalten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden“, sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer. Die Gefahr steigt, dass Städte und Gemeinden keine genehmigungsfähigen Haushalte mehr aufstellen können, warnt Buckenhofer: „Wenn Städte und Gemeinden keine Haushalte mehr aufstellen können, sind sie nicht mehr handlungsfähig. Freiwillige Angebote für Bildung und Kultur, Sport und Vereinsleben können nicht mehr im bisherigen Umfang unterstützt, zum Teil dringend erforderliche Investitionen in Straßennetz, Fuß- und Radwege, Schul- und Kita-Bauten nur mit Verzögerung oder gar nicht mehr geschultert werden. Neben Baumaßnahmen oder Sanierungen stellen sich gewaltige Herausforderungen für Integration, Energiewende, Klimaschutz, Digitalisierung, öffentlichen Nahverkehr und Gestaltung des demografischen Wandels.“ Buckenhofer: „Seit über einem Jahr warnen die kommunalen Spitzenverbände vor der Gefahr des Krankenhaussterbens. Wenn Bund und Länder nicht schnell helfen, besteht für Krankenhäuser die Gefahr der Insolvenz und Schließung.“ Die Krankenhaus-Reform des Bundes muss die strukturelle Unterfinanzierung beenden und die Finanzierung auf eine sichere Basis stellen. Ohne Zweifel sind Reformen notwendig, diese müssen aber strukturiert und konstruktiv erfolgen. Darüber hinaus müssen Bund und Länder die Defizite der Krankenhäuser, die eine ganze Region weit über die Stadtgrenze hinaus versorgen, dauerhaft auffangen. Buckenhofer: „Die gefährliche finanzielle Schieflage ist nicht nur strukturell bedingt, sondern auch Folge der Inflation sowie höherer Kosten für Medikamente, medizinisches Material, Gerätschaften und steigender Energiepreise – dies alles kann über die Fallpauschalen nicht ausreichend refinanziert werden. Hinzu kommt die Frage des Personals. Wegen des Personalmangels müssen teilweise Stationen schließen, so dass weniger Patientinnen und Patienten aufgenommen werden können.“ Die Kommunen müssen hohe Beträge zuschießen, um die medizinische Versorgung der Menschen sicherzustellen, sagt Buckenhofer: „Die traurige Realität zeigt: Kommunen sind zu Ausfallbürgen geworden, die Defizite ausgleichen. Das darf nicht sein. Der Bund muss seiner Pflicht nachkommen, die Betriebskosten für Krankenhäuser sicherzustellen. Der Freistaat muss seiner Verantwortung für die Krankenhausplanung gerecht werden. Wenn nicht sofort gehandelt wird, werden einige Kliniken die Ergebnisse der geplanten Krankenhaus-Reform nicht mehr erleben.“ Text: Bayerischer Städtetag  news-740 Wed, 27 Mar 2024 06:01:00 +0100 Die „Gute Fee“- für ein familienfreundliches Neustadt https://www.neustadt-bei-coburg.de/leben-in-neustadt/kirchen-soziales/gute-fee Eine gute Fee, die allen Menschen schnell hilft? In Märchen gibt es das: Wenn Menschen in Not sind, erscheint die gute Fee, erfüllt Wünsche und hilft. In Neustadt gibt es nun auch so eine „Gute Fee“: Sie ist zur Stelle und hilft Menschen in alltäglichen Situationen. Wenn jemand die Orientierung verloren oder eine kleine Schramme hat oder dringend telefonieren muss, aber kein Handy dabeihat: Jeder von uns war schon einmal in so einer Situation, in der man nicht wusste, wohin und an wen man sich wenden kann. Hier kommt die „Gute Fee“ zum Einsatz: „Gute-Fee“-Orte sind Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen. Mitmachen kann jeder, der sich für mehr Sicherheit, mehr Geborgenheit und ein gutes Klima in Neustadt einsetzen will. Die „Gute Fee“ ist ein Ort, an dem Menschlichkeit großgeschrieben wird – an dem geholfen wird. Es sind die kleinen Gesten, die nicht immer selbstverständlich sind, aber sehr viel bewirken können. Unterstützt wird die Aktion des Bündnisses „Coburg - Die Familienstadt“ und dem Kooperationspartner, der Stadt Neustadt bei Coburg, von Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und sozialen Institutionen. Als Eltern und Mitbürger können auch Sie zum Erfolg der Aktion „Gute Fee“ beitragen, indem Sie Ihre Kinder und älteren Angehörigen mit der Idee vertraut machen und sie auf unsere Partner, die sich als „Gute Feen“ ausgezeichnet haben, hinweisen. Immer wo Sie das lachende Gesicht auf Eingangstüren und Schaufenstern von Geschäften oder öffentlichen Gebäuden sehen, können Sie auf Hilfe vertrauen. Alle knapp 20 beteiligten Neustadter Geschäfte und Institutionen verstehen sich als Stützpunkte für Notfälle im Alltag für Kinder und Senioren. Sie als Eltern und Bürger sollen Gewissheit haben, dass es in Neustadt verlässliche Partner gibt, die für Geborgenheit, Sicherheit und ein gutes soziales Klima eintreten. Weitere Informationen und die teilnehmenden Geschäfte und Einrichtungen finden Sie unter Neustadt bei Coburg – Karte (neustadt-bei-coburg.de) oder Aktion "Gute Fee" | Bündnis „Coburg – Die Familienstadt“ . Haben Sie Fragen oder Interesse zu dem Projekt? Melden Sie sich gerne unter 09568 8918870 oder per Mail lisa.kaiser@neustadt-bei-coburg.de . Lisa Kaiser Familienzentrum/ Jugendpflege news-743 Thu, 21 Mar 2024 12:56:00 +0100 Die SVLFG informiert: Lebensgefahr beim Einstieg ins Güllelager https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/die-svlfg-informiert-lebensgefahr-beim-einstieg-ins-guellelager Im Jahr 2024 verloren bereits drei Menschen beim Umgang mit Gülle ihr Leben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum diese Arbeit so gefährlich ist und nennt Sicherheitsmaßnahmen. Jährlich ereignen sich etwa 33.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle* in der Landwirtschaft. Davon ereignen sich durchschnittlich 163 beim Umgang mit Gülle. Zwei dieser Unfälle enden im Schnitt tödlich. Die meisten Unfälle ereignen sich bei der Arbeit an Güllefass, Güllerührwerk, Güllepumpe sowie Schläuchen und Leitungen. Etwa acht Prozent der Unfälle stehen im Zusammenhang mit Güllegasen. In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Ammoniak. In höherer Konzentration ist Schwefelwasserstoff nicht mehr wahrnehmbar, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Beim Einatmen drohen Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Schon wenige Atemzüge reichen aus. Kohlendioxid birgt Vergiftungs- und Erstickungsgefahr. Methan bildet mit Sauerstoff ein explosives Gemisch. Daher sind in Gülleanlagen offenes Feuer, Funkenbildung und Rauchen verboten. Der falsche Einstieg ins Güllelager war in der Vergangenheit Ursache für viele tragische Unfälle. Es gilt dabei folgendes zu beachten: · Güllelager vor Einstieg vollständig entleeren und sicherstellen, dass Gase nicht nachträglich in die Lagerstätte strömen können. · Anlagenteile, zum Beispiel Rührwerke, abschalten und vor unbefugtem Zugriff sichern. · Vor Einstieg für ausreichende Atemluft sorgen, zum Beispiel durch Zwangsbelüftung und Messung der Gaskonzentration oder durch ein umluftunabhängiges Frischluftgerät. · Einstieg nur an einem Rettungsgurt und durch mindestens zwei Personen gesichert, dabei das Seil an einem Dreibock oder einer gleichwertigen Einrichtung anschlagen. Im Unglücksfall kommen Retter oft selbst zu Schaden, weil sie in Panik falsch handeln. Daher ist die erste Prämisse: Ruhe bewahren! Eine regelmäßige Unterweisung zum richtigenVorgehen aller im Betrieb lebenden Personen ist wichtig. Bei einem Schadgasunfall gilt: 1. Notruf 112 absetzen 2. Sicherstellen, dass Pump-, Rühr- und Spüleinrichtungen abgeschaltet sind bzw. diese ggf. außer Kraft setzen 3. Für Frischluft sorgen (Tore, Türen, Fenster von außen öffnen, Lüftung an, Gebläse platzieren) 4. Unter Berücksichtigung der Eigensicherung wie zuvor beschrieben ggf. erst jetzt eigene Rettungsversuche unternehmen Alles Wissenswerte zum sicheren Umgang mit Gülle und Gärsubstrat sowie zu den baulichen Voraussetzungen von Güllelagerstätten stehen in der Broschüre B25 Flüssigmist, die unter www.svlfg.de (Suchbegriff B25) heruntergeladen werden kann. Unter dem Suchbegriff Gülle finden sich außerdem wichtige Tipps. * Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall verursacht mehr als drei Krankheitstage bzw. tödliche Arbeitsunfälle. SVLF news-741 Tue, 12 Mar 2024 08:32:58 +0100 Bewerbungen für den Bürgerenergiepreis Oberfranken 2024 ab sofort möglich https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/bewerbungen-fuer-den-buergerenergiepreis-oberfranken-2024-ab-sofort-moeglich 10.000 Euro Preisgeld Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Bereits zum elften Mal rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Oberfranken zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf. „Wir zeichnen Menschen aus, die sich mit viel Engagement um Klima und Umwelt kümmern. Wir suchen Vorbilder die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder Einzelne vor Ort seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann“, so Markus Leczycki, der beim Bayernwerk die Partnerschaften mit den bayerischen Kommunen verantwortet. „Der Bürgerenergiepreis startet in die nächste Runde, bei der auch die Regierung von Oberfranken wieder Kooperationspartner ist. Und insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten auf Energieheldinnen und Energiehelden aus Oberfranken.“ Auszeichnung für alle Generationen Bewerben können sich mit ihren Projekten Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Schulen und Kindergärten. Die Bandbreite an möglichen Engagements ist groß. Das kann in Form von Maßnahmen rund um Energie sein. Das können ebenso Projekte oder Aktionstage rund um Müll- oder Plastikvermeidung oder ein sinnvoller Umgang mit Lebensmitteln sein. Hier geht es zur Bewerbung Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und Videos der Vorjahressieger sind im Internet unter www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden. Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Maßnahmen und Projekten Sie die Energiezukunft vorantreiben. Alle Bewerbungen, die bis zum 15. Mai 2024 hochgeladen werden, nehmen in dieser Bewerbungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt. Die Preisträger werden durch eine Fachjury benannt, die auch die Höhe des Preisgeldes festlegt. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayernwerks, Annette Vogel, Telefon 09 21-2 85-20 82 oder per E-Mail. news-739 Thu, 07 Mar 2024 15:20:17 +0100 Sperrung Rathauseingang Heubischer Straße https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/sperrung-rathauseingang-heubischer-strasse Das Rathaus ist ab dem 18. März 2024 nicht mehr über den Zugang von der Heubischer Straße erreichbar. Somit ist das Rathaus nur über den Marktplatz zugänglich. Grund für die die Sperrung sind die fortschreitenden Baumaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Georg-Langbein-Straße. Die Arbeiten werden ca. zwei Monate bis zur Fertigstellung dauern.   news-734 Mon, 12 Feb 2024 13:14:02 +0100 Wahlhelfer gesucht https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/wahlhelfer-gesucht Am 9. Juni 2024 finden die Europawahlen statt. Für die Stadtverwaltung Neustadt bedeutet dies, dass umfangreiche Arbeiten durchzuführen sind, um einen ordnungsgemäßen Wahlablauf und eine korrekte und schnelle Stimmauszählung zu gewährleisten. Dafür werden zahlreiche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitern anderer Behörden zählen wir auch auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger. Was Sie als Wahlhelfer tun müssen: Wahlhelfer werden in Wahllokalen oder zur Auszählung der Briefwahl eingesetzt. Für jedes Wahllokal werden sechs Wahlhelfer eingeteilt. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen arbeiten in zwei Schichten. Die erste Schicht beginnt um 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr, die zweite Schicht übernimmt um 12.45 Uhr bis 18.00. Um 18 Uhr wird die Stimmauszählung von allen sechs Wahlhelfern durchgeführt. Das sind die Aufgaben der Wahlhelfer: Prüfung der Wahlberechtigung Ausgabe der Stimmzettel Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis Auszählung der Stimmzettel nach 18 Uhr Wahlhelfer, die in einem Briefwahlvorstand eingesetzt werden, sind für die ordnungsgemäße Auszählung der Briefwahlstimmen verantwortlich. Die Briefwahl wird im Rathaus in sechs Briefwahllokalen ausgezählt. Die Briefwahlvorstände treffen sich um 15:30 Uhr für Vorarbeiten zur Auszählung. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt wie in den Wahllokalen ab 18.00 Uhr. Sie brauchen als Wahlhelfer keine Vorkenntnisse, müssen aber zur Europawahl berechtigt sein und in Neustadt Ihren Wohnsitz haben. Eine Wahleinweisung erhalten die Wahlvorstände in der Woche vor der Wahl an einem gesonderten Termin und Ort, der noch festgelegt. Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ehrenamtlich. Sie erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €. Wie Sie sich bewerben können: Für die Bewerbung genügt ein formloses Schreiben (Brief oder eE-Mail) mit Angabe Ihrer Personalien (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer, evtl. E-Mail-Adresse). Das Schreiben richten Sie bitte an: Detlef Heerlein Telefon: 09568 81-441 Ordnungsamt Georg-Langbein-Str. 1 96465 Neustadt b. Coburg oder per E-Mail. news-725 Sun, 14 Jan 2024 23:55:00 +0100 Gründung der Stiftung „Unser Neustadt“ https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/gruendung-der-stiftung-unser-neustadt-bei-coburg Die Stadt Neustadt b. Coburg hat am 6. November 2023 die gemeinnützige Stiftung „Unser Neustadt“ als Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Coburg-Lichtenfels formell aus der Taufe gehoben. Mit der offiziellen Unterzeichnung trat die Satzung in Kraft und die Stiftung konnte sofort ihre Tätigkeit aufnehmen. Neben Oberbürgermeister Frank Rebhan als Vorsitzenden des Stiftungsrates gehören dem leitenden Organ außerdem die Neustadter Stadträte Dominik Heike, Tanja Zapf und Heike Stegner-Kleinknecht sowie Timo Gärtner der Sparkasse Coburg-Lichtenfels an. Die Stiftung "Unser Neustadt" ist eine unabhängige, autonom handelnde Stiftung von Bürgern für Bürger. Sie will dem Gemeinwohl dienen und engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in Neustadt. So sollen und können gezielt lokale Projekte gefördert, unterstützt und angestoßen werden. Die Stiftung darf allerdings keine Aufgaben übernehmen, die zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Neustadt bei Coburg gehören. Ziel und Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Ausbildung von Jugendlichen, besonderer Begabungen von Kindern und Jugendlichen aus den Bereichen Musik, Kunst, Wissenschaft und Sport, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Denkmalschutz und Denkmalpflege, von Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege, des traditionellen Brauchtums, der Heimatpflege, der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in Neustadt bei Coburg. Die Stiftung kann jetzt schon mit weiteren Zuwendungen – seien es Zustiftungen oder Spenden –  bedacht werden. Zustiftungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu, während Spenden den zeitnah zu verwendenden Mitteln der Bürgerstiftung zu Gute kommen. Bei der Überweisung muss bitte angegeben werden, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt. Die Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse lautet: IBAN: DE31 7835 0000 0044 9999 44 BIC: BYLADEM1COB Verwendungszweck: Stiftung Unser Neustadt Soweit keine abweichende Bestimmung festlegt wird, werden Zuwendungen ab einem Betrag in Höhe von 500 € dem Grundstock der Stiftung unser Neustadt bei Coburg zugebucht. Zuwendungen von bis zu 500 € werden als Spende behandelt und zeitnah einem dem Stiftungszweck entsprechenden Vorhaben zugeführt. Wir haben Ihnen hier den Informationsflyer zur Bürgerstiftung zum Herunterladen bereit gestellt. news-639 Mon, 20 Feb 2023 10:39:00 +0100 Die Tafel: Ehrenamtliche gesucht! https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/ehrenamtliche-gesucht Getreu dem Tafel-Gedanken „Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und dennoch gibt es Lebensmittel im Überfluss“, bemühen sich die Tafeln um einen Ausgleich – mit ehrenamtlichen Helfern, für die Bedürftigen ihrer Stadt. Und genau diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden jetzt gesucht! Helfen Sie montags oder dienstags beim Sortieren oder mittwochs bei der Ausgabe der Lebensmittel mit. Sie fahren gerne und gut Auto? Dann werden Sie für einige Stunden in der Woche der Fahrer unseres Mercedes Sprinter (3,5 to). Aber auch Lebensmittelhändler sind gesucht, die bereit sind, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, der Tafel zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen, dann freuen wir uns sehr, von Ihnen zu hören. Melden Sie sich einfach direkt bei der Tafel Coburg e.V. in der Rodacher Str. 63 in 96450 Coburg oder telefonisch unter 09561/9829335 oder per E-Mail. Alle Infos finden Sie auch im Internet unter www.tafel-coburg.de Viele liebe Kolleginnen und Kollegen freuen sich auf Sie! news-637 Wed, 01 Feb 2023 09:35:50 +0100 Neustadter Kinderfest wird als Immaterielles Kulturerbe in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen | „Immaterielles Kulturerbe“ https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/neustadter-kinderfest-wird-als-immaterielles-kulturerbe-in-das-bayerische-landesverzeichnis-aufgenommen-immaterielles-kulturerbe Immaterielles Kulturerbe – das sind lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln. Diese kulturellen Ausdrucksformen werden entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung – also etwa Natur bzw. Gesellschaft – fortwährend neugestaltet. Außerdem stehen sie im Einklang mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften, dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung. Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit – darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe (IKE) sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bereiche, in denen Immaterielles Kulturerbe zum Ausdruck gebracht wird, sind: a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen b) darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz) c) Bräuche, Rituale und Feste d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum e) traditionelle Handwerkstechniken f) Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 beigetreten. Teil der innerstaatlichen Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes. Daneben gibt es ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis. Alle zwei Jahre besteht im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsphasen die Möglichkeit, einen Aufnahmeantrag einzureichen. Eine unabhängige Expertenkommission begutachtet zunächst auf Grundlage des UNESCO-Übereinkommens die eingereichten Bewerbungen. Auf Basis dieser fachlichen Empfehlung wird in Bayern über eine Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis sowie die Nominierung für das Bundesweite Verzeichnis entschieden. Die Kultusministerkonferenz erstellt aus den Aufnahmevorschlägen aus den Bundesländern eine Gesamtliste. Sie beschließt anschließend über die Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis sowie über die deutsche Nominierung für eine Aufnahme in die weltweiten UNESCO-Listen. Bewerbung der Stadt Neustadt b. Coburg Die Stadt Neustadt bewarb sich im November 2021 unter Kategorie c) mit dem Neustadter Kinderfest und zusätzlich unter Kategorie b) mit dem Neustadter Rutscher. Hierzu musste ein 17-seitiges Antragsformular mit Fragen zu Entstehung und Wandel des Festes, zu Geschichte, Entwicklung, Wirkung u. v. m. bearbeitet werden. Zusätzlich waren 10 Bilder einzureichen, die vor allem die heutige Praxis der kulturellen Ausdrucksform illustrieren und ihre Bedeutung sichtbar machen. Weiter bedurfte es zweier fachlicher Begleitschreiben von sachkundigen Personen mit vertieftem Bezug zum Thema. Hilfe hat sich die Stadt u. a. bei Heimatpflegerin Isolde Kalter aus Neustadt, Kreisheimatpfleger Thomas Schwämmlein des Landkreises Sonneberg, Prof. Dr. Günter Dippold, Bezirksheimatpfleger für Oberfranken, sowie Herrn Dr. Helmut Groschwitz der „Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern“ geholt. Ergebnis Dr. Anton Preis der Staatskanzlei und stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung teilte das Ergebnis mit Bericht aus der Kabinettssitzung in München am 31. Januar 2023 mit: „Bayern ist kulturell reich an Bräuchen, Festen, Musik und Tanz, traditionellen Handwerkstechniken und überliefertem Wissen. Das Bayerische Landesverzeichnis soll diese kulturelle Vielfalt sichtbar machen und verdeutlichen, wie viele Menschen sich für ihre lebendigen Traditionen engagieren. Der Freistaat wird deshalb drei weitere kulturelle Ausdrucksformen auf Empfehlung des Bayerischen Expertengremiums neu in das Landesverzeichnis aufnehmen: • Evangelischer Hochzeitszug aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim (Unterfranken) • Kirwa im Amberg-Sulzbacher Land (Oberpfalz) • Neustadter Kinderfest (Oberfranken) Die Neueinträge stammen aus dem Rückstellungsverfahren der 5. Bewerbungsrunde 2021/2022. Mit den Neuaufnahmen umfasst das Bayerische Landesverzeichnis nunmehr 69 Einträge. In der Bundesrepublik Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil der Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes, in dem sich mittlerweile 131 Einträge befinden. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis führt der Freistaat ein eigenes Landesverzeichnis. Darin werden alle Bewerbungen aufgenommen, denen das Bayerische Expertengremium die Erfüllung der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens attestiert.“ Am 31. Januar 2023 wurde die Stadt Neustadt b. Coburg zudem per Anschreiben von Herrn Staatsminister Albert Füracker, MdL (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) über die Aufnahme des Neustadter Kinderfestes als Immateriellen Kulturerbes in das Landesverzeichnis in Kenntnis gesetzt. Er betont: „Die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis ist dabei auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für den persönlichen Einsatz im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Weitergabe von Traditionen. Dieses Engagement ist Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit und leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Bayern.“ Die nächste Auszeichnungsveranstaltung mit feierlicher Übergabe der Aufnahmeurkunde findet im Jahr 2024 statt. Sobald eine Terminierung erfolgt ist, wird die Stadt Neustadt b. Coburg darüber informiert. - KST - news-335 Fri, 12 Jun 2020 08:52:00 +0200 Europapreis – Stufe 2 https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/europapreis-stufe-2-335 Die Stadt Neustadt b. Coburg bekommt die Ehrenfahne verliehen Der Europapreis – bestehend aus den drei Vorstufen Europadiplom, Ehrenfahne und Ehrenplakette – wurde 1955 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Strasbourg ins Leben gerufen als Auszeichnung für Städte und Gemeinden, die sich um die Förderung der europäischen Idee besonders verdient gemacht haben. Am 27. Juni 2019 bekam die Stadt Neustadt b. Coburg das Europadiplom verliehen und erreichte somit Stufe 1 des Europapreises. So waren die Grundsteine für nachfolgende Bewerbungen gelegt. So musste die Stadtverwaltung, Bereich KST, bis zum 15. Januar 2020 ein Dossier über 15 Seiten erstellen und dieses online auf der Webseite des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung der Parlamentarischen Versammlung in Strasbourg einreichen, um sich für Stufe 2 des Europapreises, nämlich die Verleihung der Ehrenfahne, zu bewerben. Die Verleihung der Ehrenfahne – eine Europafahne, mit Gold bestickt und mit Goldfransen versehen – erfolgt jedes Jahr an Kommunen, die sich auf Grund ihrer dauerhaften Arbeit im Sinne des Europagedankens und der vorangegangenen Erlangung des Europadiploms für verleihungswürdig erwiesen haben. Aus dem einzureichenden Dossier sollte hervorgehen, in welcher Form und welchem Umfang sich die Stadt Neustadt b. Coburg mit folgenden vier Kriterien befasst: Tätigkeiten im Bereich Städtepartnerschaft, Beziehungen zu ausländischen Städten und Gemeinden, Kooperationen und Partnerschaften, europäische Veranstaltungen, Europatag und Verbreitung des europäischen Gedankens, europäische und internationale Solidarität sowie Mitgliedschaft in Kommunalverbänden Am 4. Juni 2020 erreichte die Stadtverwaltung, Bereich KST, die erfreuliche Nachricht, dass der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung der Parlamentarischen Versammlung auf seiner virtuellen Sitzung vom 19. Mai 2020 beschlossen hat, der Stadt Neustadt die Ehrenfahne des Europarates zu verleihen. Die Ehrenfahne ist eine verdiente Belohnung für die Bemühungen der Stadt Neustadt b. Coburg, die Union und das Verständnis unter den Menschen in Europa zu fördern. Die Geschäftsordnung des Europapreises sieht vor, dass die Übergabe der Ehrenfahne durch ein Mitglied des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung oder ein anderes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bzw. durch ein Ehrenmitglied erfolgt. Dies sollte im Rahmen einer von der Gemeinde veranstalteten öffentlichen Feier erfolgen. Diese Veranstaltung sollte noch im Laufe des Jahres 2020 durchgeführt werden und so konzipiert sein, dass das Interesse der Mitbürger an der europäischen Idee gestärkt wird. Abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie und den erforderlichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen kann die Zeremonie andernfalls auch im Jahr 2021 organisiert werden.   news-153 Wed, 19 Jun 2019 11:01:00 +0200 Hörpfade Neustadt bei Coburg https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/hoerpfade-neustadt-bei-coburg Mit den „Hörpfaden“ produzierte die Volkshochschule Coburg Stadt und Land insgesamt 66 Audiofiles für 8 Städte und Gemeinden des Coburger Landes. Diese Hördateien erzählen zeitgemäß spannende Geschichten über Menschen, Kultur und Sehenswürdigkeiten unserer Region. Klicken Sie hier um zu den Hörpfaden weitergeleitet zu werden.