Nachrichten https://www.neustadt-bei-coburg.de/ News-Feed Neustadt b.CoburgdeNeustadt b.Coburg Sun, 24 Sep 2023 02:37:29 +0200 Sun, 24 Sep 2023 02:37:29 +0200 NewsTYPO3news-705 Thu, 21 Sep 2023 07:50:00 +0200 Feuerwehr-Aktionswoche 2023 | „Helfen ist Trumpf – Tag und Nacht " | Schauübung der Feuerwehren aus dem Stadtgebiet | Verkehrsbeeinträchtigungen https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/feuerwehr-aktionswoche-2023-helfen-ist-trumpf-tag-und-nacht-schauuebung-der-jugendfeuerwehr-99 Die diesjährige Feuerwehr - Aktionswoche wird bayernweit in der Zeit vom 23. - 30. September 2023 durchgeführt. Das Motto der Aktionswoche lautet in diesem Jahr: "Helfen ist Trumpf – Tag und Nacht." In Abstimmung mit den Kommandanten / stv. Kommandanten aller Feuerwehren der Stadt Neustadt b. Coburg wurden folgende Termine für größere Veranstaltungen festgelegt: 23.09.2023 – 14.00 Uhr: Schauübung in Neustadt, in der Wittkenstraße 6: Annahme eines Brandes im Kindergarten „Weidach“, mit den Feuerwehren aus Neustadt, Wildenheid, Haarbrücken, Meilschnitz, Ebersdorf b. Neustadt, der Werkfeuerwehr Prysmian und der BRK Bereitschaft Neustadt. Durch die Aufstellung der Fahrzeuge in der Bahnhofstraße, sowie in der Wittkenstraße können beide Straßenabschnitte zwischen der Lindenstraße und der Sonneberger Straße von ca. 14:00 bis ca. 16:00 Uhr nicht befahren werden. Der PKW-Verkehr wird direkt durch die Feuerwehr über die Ernststraße umgeleitet, wobei ortskundige Fahrer sowie LKW´s den gesperrten Bereich besser weiträumig umfahren sollten. Anwohner dürfen sofern möglich ihre Zufahrten nutzen. Der unmittelbare Bereich um den Kindergarten in der Wittkenstraße sollte möglichst für die Einsatzfahrzeuge freigehalten werden. Für die Einschränkungen bitten wir um Verständnis.  26.09.2023 – 18.00 Uhr: Schauübung im Stadtteil Meilschnitz, Edgar-Müller-Straße: Ge-meldeter Feldbrand mit Übergriff auf Landwirtschaftliches Anwe-sen, mit den Feuerwehren aus Wildenheid, Neustadt, Meilschnitz, Ebersdorf b. NEC und Bergdorf 27.09.2023 – 19.15 Uhr: Schauübung im Stadtteil Mittelwasungen: Brand in Scheune, im Kornweg, Personen vermisst, mit den Feuerwehren Fech-heim/Aicha, Fürth am Berg, Unterwasungen/Plesten, Wellmerdorf und Steinrod 28.09.2023 – 18.00 Uhr: Schauübung im Stadtteil Thann: Brand in der Lagerhalle der Fir-ma Festartikel Müller in der Thanner Str. 67, mit den Feuerwehren Thann, Haarbrücken, Boderndorf/Kemmaten und Wellmersdorf Florian Höfner, Stadtbrandinspektor news-503 Mon, 18 Sep 2023 08:55:00 +0200 Ihr Typ ist gefragt! Bewerben Sie sich noch heute. https://www.neustadt-bei-coburg.de/buergerservice-politik/karriere/stellenangebote Klicken Sie hier um alle aktuellen Stellenanzeigen der Stadtverwaltung Neustadt bei Coburg abzurufen. einen Kinderpfleger (m/w/d) in Vollzeit (39 Wochenstunden) oder Teilzeit für die städtische Weidach-KiTa, vorerst befristet bis 05.07.2022, UND einen Kinderpfleger (m/w/d) in Teilzeit (25-30 Wochenstunden) für die städtische KiTa in Wellmersdorf, vorerst befristet bis 02.08.2022.     news-708 Fri, 15 Sep 2023 08:03:00 +0200 Landratsamt am Mittwoch, 27. September, geschlossen https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/landratsamt-am-mittwoch-27-september-geschlossen Das Landratsamt Coburg sowie die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg sind am Mittwoch, 27. September, aufgrund einer internen Veranstaltung den ganzen Tag geschlossen. Sämtliche Dienststellen sind an diesem Tag auch telefonisch nicht zu erreichen. Am Donnerstag, 28. September, herrscht im Landratsamt wieder regulärer Dienstbetrieb. news-707 Tue, 12 Sep 2023 07:36:00 +0200 Pächter für die Schäferstuben am Gerätemuseum Ahorn gesucht https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/paechter-fuer-die-schaeferstuben-am-geraetemuseum-ahorn-gesucht Der Zweckverband Museen im Coburger Land schreibt die Pacht für die Schäferstuben am Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn inklusiv des Biergartenbetriebs neu aus. Pachtbeginn ist der 01.01.2024. Der Pachtvertrag läuft 4 Jahre bis 31.12.2027. Nähere Informationen zum Objekt und zum Verfahren sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter https://schaeferei-ahorn.de/ Ihre Bewerbungen und Konzepte müssen spätestens am 13.10.2023 um 12.00 Uhr beim Zweckverband Museen im Coburger Land, Landratsamt Coburg, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg eingegangen sein (Ausschlussfrist). news-703 Wed, 06 Sep 2023 11:55:00 +0200 Briefwahl in Neustadt b. Coburg https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/briefwahl-in-neustadt-b-coburg Online: Das Wahlamt der Stadt Neustadt b. Coburg weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahlen ab Freitag, 08.09.2023, online unter EWO-Bürgerserviceportal – Briefwahl-Antrag auf der Homepage der Stadt Neustadt beantragt werden können. Dies ist auch ohne die Wahlbenachrichtigungsbriefe schon möglich, die in den nächsten Tagen zugestellt werden. Notwendig sind lediglich folgende Pflichtangaben: - Familienname - Vorname - Geburtsdatum und - Wohnanschrift Im Rathaus: Ab Montag, 11.09.2023, können Sie Ihren Antrag mit ausgefülltem Wahlbenachrichtigungsbrief beim Bürgerservice im Rathaus abgeben und erhalten Ihre Unterlagen dann im Regelfall per Post zugeschickt. Auch eine Aushändigung der Wahlunterlagen und eine Stimmabgabe im Rathaus sind dann schon möglich, wobei hierfür ggf. kurze Wartezeiten eingerechnet werden müssen.   Stadt Neustadt b. Coburg Wahlamt news-704 Wed, 06 Sep 2023 11:51:40 +0200 Gemeinsame Aktion: „Coburg hilft Antakya“ https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/gemeinsame-aktion-coburg-hilft-antakya Sema Güleryüz lebt heute in Coburg, stammt aber aus einer historisch bedeutsamen Region: der türkischen Stadt Antakya, bekannt als das biblische Antiochia. Die Stadt im Süden der Türkei wurde beim schweren Erdbeben im Februar in großen Teilen zerstört. Um den Menschen in ihrer Heimat zu helfen, hat Sema Güleryüz jetzt gemeinsam mit dem Lions Club Coburg eine Spendenaktion ins Leben gerufen, die auch vom Landkreis, den Landkreiskommunen und der Stadt Coburg unterstützt wird. Gemeinsam mit ihrem Mitstreiter Mehmet Karyelioglu und Andreas von Imhoff vom Lions Club Coburg hat Sema Güleryüz bei einem Gespräch mit Landrat Sebastian Straubel und Bernd Reisenweber (Vorsitzender des Kreisverbandes Coburg im Bayerischen Gemeindetag) ihr Hilfsprojekt vorgestellt. Dessen Ziel ist es, den Aufbau von zerstörten Schulen in Antakya mit finanzieller Unterstützung aus dem Coburger Land auf den Weg zu bringen. Sema Güleryüz hat bereits mit mehreren Schulen Kontakt aufgenommen und dabei erfahren, dass insbesondere Möbel, Tafeln und Sanitärtechnik gebraucht werden. „Mit etwas mehr als 10.000 Euro“, schätzt die Organisatorin der Hilfsorganisation, kann ein Schulgebäude in Antakya so ausgestattet werden, dass es wieder für den Unterrichtsbetrieb genutzt werden kann. Als der Lions Club Coburg von der Spendenaktion erfuhr, war nicht nur für Vizepräsident Andreas von Imhoff schnell klar: „Wir beteiligen uns finanziell und stellen das Treuhandkonto unseres gemeinnützigen Hilfswerks, des LIONS-Hilfswerks Coburg e.V., für die Abwicklung zur Verfügung.“ So besteht für Spender die Sicherheit, dass ihr Geld direkt und ohne Verwaltungsaufwand den Schulen zugutekommt. Die Bestellung und Bezahlung der Einrichtungsgegenstände erfolgt komplett über das LIONS-Hilfswerk Coburg e.V. Landrat Sebastian Straubel zeigte sich im Gespräch mit den Organisatoren der Hilfsaktion beeindruckt vom Elan, den Sema Güleryüz und Mehmet Karyelioglu in den vergangenen Wochen an den Tag gelegt haben: „Deshalb wollen auch wir gerne dabei helfen, den Schulbetrieb in Antakya wieder ins Laufen zu bringen. Denn Bildung ist eines der wertvollsten Dinge, das wir Kindern überall auf der Welt mit auf den Weg geben können.“ Bernd Reisenweber bedankte sich ausdrücklich beim Lions Club Coburg für dessen Engagement: „Der Weg über das Treuhand-Konto ist genau richtig, damit unsere Hilfe aus dem Coburger Land zielgenau dort ankommt, wo sie gebraucht wird.“ Das Spendenkonto beim Lions-Hilfswerk Coburg: IBAN DE53 7835 0000 0040 2245 29 Verwendungszweck (bitte angeben): Antakya   news-706 Mon, 04 Sep 2023 12:45:00 +0200 Sperrung des Friedhofseingangs Hauptfriedhof (über Parkplatz Ketschenbacher Straße) https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/sperrung-des-friedhofseingangs-hauptfriedhof-ueber-parkplatz-ketschenbacher-strasse Die Friedhofsverwaltung informiert über Bauarbeiten am Hauptfriedhof an der Eisfelder Straße: Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Friedhofsmauer, ist der Eingang über den Parkplatz Ketschenbacher Straße ab dem 04.10.2023 vorübergehend nicht mehr zugänglich. Der Parkplatz ist teilweise weiter nutzbar. Es muss aber auch hier mit Einschränkungen gerechnet werden. Absperrungen werden vorgenommen. Die Friedhofsverwaltung bittet alle Besucher um Verständnis und um Nutzung der anderen Friedhofseingänge. Die Dauer der Sanierungsarbeiten ist derzeit leider nicht absehbar. Die Friedhofsverwaltung wird die Freigabe im Kommunenfunkt mitteilen.   news-700 Fri, 01 Sep 2023 08:54:00 +0200 Kartenvorverkauf startet jetzt | Jazzabend im Lindenhof | HAVE A GOOD TIME | May Day Jazzband (NL) | 10.11.2023 https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/kartenvorverkauf-startet-jetzt-jazzabend-im-lindenhof-have-a-good-time-may-day-jazzband-nl-10112023 Auf geht´s am 10.11.2023 um 20:00 Uhr zum Jazzabend im Lindenhof Ketschenbach. In diesem Jahr erwartet Sie die kultigen Ausnahmemusiker May Day Jazzaband aus den Niederlanden. Befindet sich ein Flugzeug in einer akuten Gefahrenlage, sendet der Pilot in der Hoffnung auf Hilfe einen Notruf an die Bodenstation: „Mayday, Mayday, Mayday“. In der Schifffahrt wird der Notruf für die Seenotrettung verwendet. Vergleichbar war die Situation, als sich im Mai 1995 ein paar junge, tatendurstige holländische Musiker auf der Suche nach Gleichgesinnten zur Gründung einer Brass–Band trafen. Sie alle wähnten sich in einer Notlage, hatten sie doch bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Heimat für ihre musikalischen Neigungen gefunden. Einen Monat später war die Mannschaft beisammen und der Bandname stand wie von selbst fest: May Day. Bis zum ersten offiziellen Auftritt beim Philip Morris Jazzwochenende im holländischen Bergen op Zoom wurde unermüdlich geprobt. Dabei flossen Blut, Schweiß und Tränen. Inzwischen kann die sympathische Streetband auf zahlreiche Einladungen zu nationalen Festivals und auf internationale Engagements in Frankreich, Dänemark, Portugal, Irland, Deutschland und der Schweiz verweisen. Mit einem sich stetig erweiternden, mit großer Leidenschaft und ausgelassenem Humor gespielten Repertoire zwischen Louis Armstrong, der Rebirth Brass Band und Michael Jackson sorgt die 12-köpfige Mannschaft für ausgelassene Stimmung. May Day gibt ein Versprechen: „Mit uns holen sie sich nicht nur gute Musik ins Haus. Nein, in Nullkommanichts steht die ganze Stadt auf dem Kopf!“ Sollten Sie also in den Novembertagen in Neustadt oder Sonneberg „May Day, May Day“-Rufe hören, dann verfallen Sie nicht in Panik. Die gelten „nur“ den in akkurate Anzüge und knallbunte Oberhemden, weiße Jacketts, Turnschuhe und zuweilen wasserdichte, englische „Bobby“-Helme gekleideten Gästen aus unserem Brass-Band-begeisterten Nachbarland, die sich auch mal ganz ungeplant in einer Fußgängerzone versammeln und den Passanten ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Die May Day Jazzband macht echten Straßenjazz in allen Formen und Größen. Das kann durchaus Old Style sein, aber genauso gut eine May Day Interpretation der Musik von Michael Jackson oder Bruce Springsteen. Nach dem Vorbild alter Jazzhelden wie Louis Armstrong bis hin zur zeitgenössischen Rebirth Jazzband aus New Orleans. May Day macht „Living Jazz“ mit einer gehörigen Portion Enthusiasmus und Humor: Enterjazzment! Besetzung: René van Esveld (tp) Ewals Vanwesenbeeck (tp) Hans Snepvangers (cl) Ruben Musters (as) Jan Withagen (ts) Ton Schuurbiers (tb) Dirk van Egeraat (tb) Jeroen Cloin (sous) Aerlant Cloin (bdr) Pim Huijgens (sndr) Joost van Dongen (dr) David Herselman (bj) Text: Fred Ulbricht Videolink: https://www.youtube.com/watch?v=otP8x6rjL8s Kartenvorverkauf ab sofort Die Karte kostet im Vorverkauf 14,00 €, an der Abendkasse 16,00 € Ermäßigung gibt es für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte gegen Vorlage des Ausweises:  Vorverkauf 10,00 €, Abendkasse 12,00 € Vorverkaufsstellen: kultur.werk.stadt Neustadt bei Coburg, Tourist-Info Sonneberg, Sonneberger Jazzfreunde e.V. Infotelefon: Julia Zenglein, Telefon 09568 81-178 Sonneberger Jazzfreunde e.V. Ingrid Faber Tel. 09568 / 88 99 33 oder 0179 / 532 87 79 www.son-jazz.de   news-701 Wed, 30 Aug 2023 14:10:53 +0200 4. Bayerische Demenzwoche https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/4-bayerische-demenzwoche Zwischen dem 15. und 24. September findet die 4. bayerische Demenzwoche statt. Auch das Demenznetzwerk Coburg Stadt und Land sowie die Initiative „Vergissmeinnicht – demenzfreundliche Stadt Coburg“ und weitere Netzwerkpartner beteiligen sich mit verschieden Aktionen. Alle Angebote sind kostenfrei, teilweise ist eine Anmeldung erforderlich. Freitag, 15. September um 14:00: Demenzfreundliche Führung im europäischen Museum für Modernes Glas „Rot wie die Liebe“ In der Führung werden über die gemeinsame Farbe der Objekte Bezüge zum eigenen Leben und Er-leben hergestellt. Anmeldung notwendig unter 09561 / 87948. Am Dienstag, 19. September, ist Monika Hammerla um 19 Uhr mit ihrem Vortrag „Der Alltag mit demenzerkrankten Menschen“ im Neustadter Museum zu Gast: Das Erkennen von Demenz ist der Grundstein für das richtige Handeln. Unsicherheit erzeugt Hilflosigkeit oder sogar Angst. Ein sicherer Umgang mit demenzerkrankten Menschen verringert den Stress bei Pflegenden wie bei der demenzerkrankten Person selbst. Die Autorin mit entsprechender Expertise Monika Hammerla vermittelt Angehörigen und allen Interessierten in ihrem Vortrag anschaulich kompetenten Rat und Hilfe (Eintritt 1 Euro | Anmeldung im Museum der Deutschen Spielzeugindustrie Neustadt bei Coburg erbeten). Zusammen mit dem Integrations- und Teilhabebeauftragten des Fränkischen Sängerbundes werden im Spielzeugmuseum Neustadt am Mittwoch, 20. September, von 14.30 bis 16 Uhr in geselliger Runde Volkslieder gesungen, die an vergangene Kindheitstage erinnern. Menschen mit und ohne Demenz sind gleichermaßen beim Liedercafé herzlich willkommen (Kosten 7 Euro | Anmeldung im Museum der Deutschen Spielzeugindustrie Neustadt bei Coburg erbeten). Donnerstag, 21. September um 10:15 Uhr: Vergissmeinnicht Gottesdienst in der Morizkirche „Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.“ Der bekannte Psalm 23 ist Dreh- und Angelpunkt des Vergissmeinnicht Gottesdienstes für Menschen mit und ohne Demenz am Welt - Alzheimertag. Die Pfarrei Coburg Süd lädt in der St. Moriz Kirche zum gemeinsamen Gottesdienst feiern ein. Menschen mit Demenz, deren Angehörigen, Institutionen sowie alle Interessierten sind herzlich eingeladen gemeinsam den inklusiven Gottesdienst zu feiern Freitag, 22. September um 16:15 Uhr: Filmvorführung der Demenzdokumentation: „Diagnose Demenz – ein Schrecken ohne Gespenst“ im Kino Utopolis in Coburg Eine Filmdokumentation über die sieben Demenzjahre der Mutter der Filmemacher. Vor der Filmvorführung gibt es die Gelegenheit sich an Infoständen zum Thema zu informieren und nach dem Film stehen die Angehörigen für ein Gespräch bereit. Während des Films besteht eine Betreuungsmöglichkeit für Menschen mit Demenz über die Fachstelle für pflegende Angehörige. Für die Betreuung ist unbedingt eine Anmeldung erforderlich: 09561/7053812. Samstag, 23. September ab 11:00 Uhr: Demenz - Screeningtag in der Geriatrie (4. Ebene) im REGIOMED Klinikum Am Screeningtag können Bürgerinnen und Bürger ihre Gedächtnisleistung kostenfrei mit Hilfe eines wissenschaftlichen Kurztests überprüfen lassen. Der Kurztest dauert rund fünfzehn Minuten und wird in einem geschützten Raum durchgeführt. Der Test ersetzt keine umfassende ärztliche Diagnose, liefert aber erste Hinweise darauf, ob eine weitere Abklärung notwendig ist. Unter der Telefonnummer 09561 / 705380 kann im AWO Mehrgenerationenhaus ein Termin für den Screeningtag im Klinikum Coburg vereinbart werden. news-699 Tue, 29 Aug 2023 15:31:28 +0200 Amtliche Bekanntmachung zum Inkrafttreten der 1. qualifizierten Planänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Birkig Il“ im Stadtteil Birkig in der Planfassung vom 07.12.2022 https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/amtliche-bekanntmachung-zum-inkrafttreten-der-1-qualifizierten-planaenderung-des-vorhabenbezogenen-bebauungsplans-solarpark-birkig-il-im-stadtteil-birkig-in-der-planfassung-vom-07122022 Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2023 die 1. qualifizierte Planänderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Birkig Il“ in der Planfassung vom 07.12.2022 als Satzung beschlossen. Dieser liegt zur Einsichtnahme aus. Amtliche Bekanntmachung Durchführung eines Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB; Inkrafttreten der 1. qualifizierten Planänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Birkig Il“ im Stadtteil Birkig in der Planfassung vom 07.12.2022 Die Stadt Neustadt b. Coburg gibt hiermit bekannt, dass der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2023 die 1. qualifizierte Planänderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Birkig Il“ in der Planfassung vom 07.12.2022 als Satzung beschlossen hat. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. qualifizierte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Birkig II“ in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Neustadt, Georg-Langbein-Straße 1, Referat für Bauwesen, Zimmer-Nr. G 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Weiterhin wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und nach § 214 Absatz 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Neustadt b. Coburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des $ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Neustadt, den 31.08.2023 Stadt Neustadt b. Coburg gez. Frank Rebhan Oberbürgermeister Das Original der Amtlichen Bekanntmachung finden Sie hier. news-697 Mon, 21 Aug 2023 14:00:00 +0200 Häusliche Hilfen: Neuer Flyer ab sofort im Rathaus https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/haeusliche-hilfen-neuer-flyer-ab-sofort-im-rathaus Das im Jahr 2004 auf Initiative des heutigen Seniorenbeauftragten des Landkreises Coburg, Dr. Wolfgang Hasselkus, entwickelte Angebot der „Häuslichen Hilfen“ ist zu einer wichtigen Säule in der Seniorenpolitik des Landkreises Coburg geworden. In 15 von 17 Landkreisgemeinden sind inzwischen 113 „Häusliche Hilfen“ unterwegs und versorgen über 220 alte Menschen zu Hause. Sie tragen maßgelblich dazu bei, dass ältere Menschen möglichst lange und selbstbestimmt ihr Leben in den eigenen vier Wänden genießen können. Zum Unterstützungsprogramm der „Häuslichen Hilfen“ gehören unter anderem die nachstationären Hausbesuche. Hier geht es darum, die Hochbetagten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, sogleich zu Hause zu versorgen und mit muskelstärkenden Übungen den gefährlichen Stürzen vorzubeugen. 32 der „Häuslichen Hilfen“ im Landkreis Coburg haben eine spezielle Ausbildung dafür absolviert. Mehr noch: 40 Mitarbeiter der „Häusliche Hilfen“ sind für das Galileo-/Vibrotraining ausgebildet. Dieses findet an besonderen Übungsgeräten mit schnellen seitenalternierenden Bewegungen statt und dient der raschen Verbesserung der körperlichen Fitness von Hochbetagten. Auch hier ist das Ziel: das Sturz-Risiko zu minimieren. Die „Häuslichen Hilfen“ im Landkreis Coburg sind eine absolute Erfolgsgeschichte, können aber jederzeit Verstärkung gebrauchen. Deshalb hat der Fachbereich Senioren am Landratsamt gemeinsam mit Dr. Wolfgang Hasselkus einen neuen Flyer mit allen wichtigen Informationen und Ansprechpartnern zum Thema „Häusliche Hilfen“ herausgebracht. Dieser liegt ab sofort in allen Rathäusern des Landkreises Coburg, vielen Arztpraxen, Apotheken und Seniorentreffs sowie am Bürgerservice des Landratsamtes Coburg aus. Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet auf www.landkreis-coburg.de unter „Unser Bürgerservice/Pressemitteilungen“ news-698 Tue, 01 Aug 2023 14:13:00 +0200 Mit dem Heimat-Hopper durchs Burgen- und Bäderland https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/mit-dem-heimat-hopper-durchs-burgen-und-baederland Der „Heimat-Hopper“ – die seit Oktober 2021 angebotene Freizeit-Buslinie in den Landkreisen Coburg, Hildburghausen und Haßberge – hat eine Fahrplanerweiterung bekommen. Ganz bequem immer samstags können die Fahrgäste des „Heimat-Hopper“ das Burgen- und Bäderland zwischen Ebern und Bad Rodach erkunden. Der Hopper hält jeden Samstag an zahlreichen beliebten Sehenswürdigkeiten wie dem Deutschen Burgenmuseum auf der Veste Heldburg, dem Burgeninformationszentrum des Deutschen Burgenwinkels in Altenstein oder der ThermeNatur in Bad Rodach. Neben der Aufnahme des Bad Rodacher Stadtteils Gauerstadt, wird ab sofort auch die Veste in Heldburg als Haltestelle angefahren. In diesem Zusammenhang wurden die Abfahrtszeiten generell angepasst. Die Haltestellen in Dürrnhof, Lichtenstein und Eyrichshof werden zukünftig in Fahrtrichtung von Bad Rodach nach Ebern „bei Bedarf“ angefahren. Dafür ist eine Anmeldung bis spätestens eine Stunde vor planmäßiger Abfahrtszeit beim durchführenden Verkehrsunternehmen erforderlich. Der Bus bietet Platz für 50 Personen und es können sogar bis zu sechs Fahrräder – ebenfalls nach Anmeldung beim Verkehrsunternehmen – mitgenommen werden. „Eine gute Möglichkeit also das Auto zu Hause stehen zu lassen und mit dem Bus die Region zu erkunden“, sagt Dennis Flach, der sich in der Stabsstelle „Büro Landrat/Mobilität“ am Coburger Landratsamt um ÖPNV-Angebote wie den „Heimat-Hopper“ kümmert. Genaue Informationen gibt es im Internet unter https://www.hassberge-tourismus.de/freizeitlinien/heimathopper sowie auf der Homepage des Landkreises Coburg unter www.landkreis-coburg.de unter „Unser Bürgerservice/Pressemitteilungen“ news-690 Thu, 20 Jul 2023 09:40:38 +0200 Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/neuverpachtung-staedtischer-landwirtschaftlicher-flaechen-12 Pachtgegenstand: Städtisches Grundstück FlNr. 2937 der Gemarkung Neustadt b. Coburg, ca. 11 a, Ackerland mit Lerchenfenstern, Lage: Bätzenhut Die Stadt Neustadt b. Coburg sucht für folgende landwirtschaftliche Fläche einen neuen Pächter: Städtisches Grundstück FlNr. 2937 der Gemarkung Neustadt b. Coburg, ca. 11 a, Ackerland mit Lerchenfenstern, Lage: Bätzenhut. Der Einsatz des Herbizids Glyphosat ist verboten! Die Pachtfläche darf ausschließlich vom Pächter bewirtschaftet werden. Eine Unterverpachtung oder Pflugtausch wird nicht gestattet. Nach Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde sind Lerchenfenster anzulegen. Das Pachtverhältnis kann ab dem 01.11.2023 beginnen. Der Mindestpachtpreis beträgt 1,60 €/a. Die Fläche ist hier im Luftbild rot markiert. Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag, mit Angabe des Pachtgeldes, bis Freitag, den 27.10.2023 an die Stadt Neustadt b. Coburg, Referat 4, z. Hd. Frau Fröber/Frau Tischer, Zimmer G 16, Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt b. Coburg, zu richten. news-689 Thu, 20 Jul 2023 09:36:35 +0200 Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/neuverpachtung-staedtischer-landwirtschaftlicher-flaechen-11 Pachtgegenstand: Städtisches Grundstück FlNr. 2657 der Gemarkung Neustadt b. Coburg, ca. 0,5 a, Ackerland, Lage: Am Fechheimer Weg Die Stadt Neustadt b. Coburg sucht für folgende landwirtschaftliche Fläche einen neuen Pächter: Städtisches Grundstück FlNr. 2657 der Gemarkung Neustadt b. Coburg, ca. 0,5 a, Ackerland, Lage: Am Fechheimer Weg. Der Einsatz des Herbizids Glyphosat ist verboten! Die Pachtfläche darf ausschließlich vom Pächter bewirtschaftet werden. Eine Unterverpachtung oder Pflugtausch wird nicht gestattet. Das Pachtverhältnis kann ab dem 01.11.2023 beginnen. Der Mindestpachtpreis beträgt 1,60 €/a. Die Fläche ist hier im Luftbild rot markiert. Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag, mit Angabe des Pachtgeldes, bis Freitag, den 27.10.2023 an die Stadt Neustadt b. Coburg, Referat 4, z. Hd. Frau Fröber/Frau Tischer, Zimmer G 16, Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt b. Coburg, zu richten. news-688 Thu, 20 Jul 2023 09:32:12 +0200 Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/neuverpachtung-staedtischer-landwirtschaftlicher-flaechen-10 Pachtgegenstand: Städtisches Grundstück FlNr. 2641 der Gemarkung Neustadt b. Coburg, ca. 1 a, Ackerland mit Blühstreifen, Lage: Am Fechheimer Weg Die Stadt Neustadt b. Coburg sucht für folgende landwirtschaftliche Fläche einen neuen Pächter: Städtisches Grundstück FlNr. 2641 der Gemarkung Neustadt b. Coburg, ca. 1 a, Ackerland mit Blühstreifen, Lage: Am Fechheimer Weg. Der Einsatz des Herbizids Glyphosat ist verboten! Die Pachtfläche darf ausschließlich vom Pächter bewirtschaftet werden. Eine Unterverpachtung oder Pflugtausch wird nicht gestattet. Nach Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist ein Blühstreifen anzulegen. Das Pachtverhältnis kann ab dem 01.11.2023 beginnen. Der Mindestpachtpreis beträgt 1,60 €/a. Die Fläche ist hier im Luftbild rot markiert. Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag, mit Angabe des Pachtgeldes, bis Freitag, den 27.10.2023 an die Stadt Neustadt b. Coburg, Referat 4, z. Hd. Frau Fröber/Frau Tischer, Zimmer G 16, Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt b. Coburg, zu richten. news-681 Mon, 10 Jul 2023 11:51:48 +0200 Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/neuverpachtung-staedtischer-landwirtschaftlicher-flaechen-8 Pachtgegenstand: Städtisches Grundstück FlNr. 2651 der Gemarkung Neustadt, ca. 9 a (919 m²), Ackerland, Lage: Am Fechheimer Weg Die Stadt Neustadt b. Coburg sucht für folgende landwirtschaftliche Fläche einen neuen Pächter: Städtisches Grundstück FlNr. 2651 der Gemarkung Neustadt, ca. 9 a (919 m²), Ackerland, Lage: Am Fechheimer Weg Der Einsatz des Herbizids Glyphosat ist verboten! Die Pachtfläche darf ausschließlich vom Pächter bewirtschaftet werden. Eine Unterverpachtung oder Pflugtausch wird nicht gestattet. Das Pachtverhältnis kann ab 01.11.2023 beginnen. Der Mindestpachtpreis beträgt 1,60 €/a. Die Fläche ist hier im Luftbild rot markiert. Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag, mit Angabe des Pachtgeldes, bis Freitag, den 27.10.2023, an die Stadt Neustadt b. Coburg, Referat 4, z. Hd. Frau Fröber/Frau Tischer, Zimmer G 16, Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt b. Coburg, zu richten. news-678 Thu, 15 Jun 2023 15:45:00 +0200 Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt notwendig! https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/terminvereinbarung-im-einwohnermeldeamt-notwendig Für längere Sachbearbeitungsvorgänge im Einwohnermeldeamt (Anmeldungen, Beantragung von Ausweisen, Beglaubigungen) ist ab sofort eine Terminvereinbarung notwendig! Hierdurch sollen die Wartezeiten für Kunden in der Urlaubs- und Wahlvorbereitungszeit möglichst vermieden werden. Termine für das Einwohnermeldeamt werden vom Bürgerservice telefonisch (Tel.: 09568 / 81-0) vergeben. Einfache Vorgänge im Einwohnermeldeamt, die nur wenige Minuten dauern, z.B. Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse, Abholung von Ausweisen, erfolgen weiterhin ohne Termin. Referat 3 Sicherheit & Ordnung news-661 Sat, 20 May 2023 09:42:00 +0200 Instandhaltungsarbeiten an der Bahnstrecke https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/instandhaltungsarbeiten-an-der-bahnstrecke Arbeiten im Bereich der Strecke Lichtenfels - Coburg - Sonneberg Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass es in der Zeit vom 1. März 2023 zeitweise bis 1. November 2023 im Bereich der Strecke Lichtenfels - Coburg – Sonneberg zu Lärmbelästigungen durch Erneuerungen der Leit- und Sicherungstechnik kommen wird. Folgende Arbeiten werden ausgeführt Neubau einer Kabeltrogtrasse Bau von Unterquerungen Rammen von Signalfundamenten und Aufstellen von Signalen Zum Einsatz kommen u. a. Zweiwegebagger und Vibrationsrammen. Diese sind auf dem neuesten Stand der Technik und Geräuschisoliert. Damit der Zugverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird, können diese Arbeiten nur in nächtlichen Sperrpausen von 20:00 – 05:00 Uhr für den Bahnbetrieb durchgeführt werden. Wir setzen alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.  - Alstom - RUTTKOWSKI Construction Manager Railway Infrastructure news-639 Mon, 20 Feb 2023 10:39:00 +0100 Die Tafel: Ehrenamtliche gesucht! https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/ehrenamtliche-gesucht Getreu dem Tafel-Gedanken „Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und dennoch gibt es Lebensmittel im Überfluss“, bemühen sich die Tafeln um einen Ausgleich – mit ehrenamtlichen Helfern, für die Bedürftigen ihrer Stadt. Und genau diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden jetzt gesucht! Helfen Sie montags oder dienstags beim Sortieren oder mittwochs bei der Ausgabe der Lebensmittel mit. Sie fahren gerne und gut Auto? Dann werden Sie für einige Stunden in der Woche der Fahrer unseres Mercedes Sprinter (3,5 to). Aber auch Lebensmittelhändler sind gesucht, die bereit sind, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, der Tafel zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen, dann freuen wir uns sehr, von Ihnen zu hören. Melden Sie sich einfach direkt bei der Tafel Coburg e.V. in der Rodacher Str. 63 in 96450 Coburg oder telefonisch unter 09561/9829335 oder per E-Mail. Alle Infos finden Sie auch im Internet unter www.tafel-coburg.de Viele liebe Kolleginnen und Kollegen freuen sich auf Sie! news-637 Wed, 01 Feb 2023 09:35:50 +0100 Neustadter Kinderfest wird als Immaterielles Kulturerbe in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen | „Immaterielles Kulturerbe“ https://www.neustadt-bei-coburg.de/news/artikel/neustadter-kinderfest-wird-als-immaterielles-kulturerbe-in-das-bayerische-landesverzeichnis-aufgenommen-immaterielles-kulturerbe Immaterielles Kulturerbe – das sind lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln. Diese kulturellen Ausdrucksformen werden entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung – also etwa Natur bzw. Gesellschaft – fortwährend neugestaltet. Außerdem stehen sie im Einklang mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften, dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung. Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit – darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe (IKE) sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bereiche, in denen Immaterielles Kulturerbe zum Ausdruck gebracht wird, sind: a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen b) darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz) c) Bräuche, Rituale und Feste d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum e) traditionelle Handwerkstechniken f) Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 beigetreten. Teil der innerstaatlichen Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes. Daneben gibt es ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis. Alle zwei Jahre besteht im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsphasen die Möglichkeit, einen Aufnahmeantrag einzureichen. Eine unabhängige Expertenkommission begutachtet zunächst auf Grundlage des UNESCO-Übereinkommens die eingereichten Bewerbungen. Auf Basis dieser fachlichen Empfehlung wird in Bayern über eine Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis sowie die Nominierung für das Bundesweite Verzeichnis entschieden. Die Kultusministerkonferenz erstellt aus den Aufnahmevorschlägen aus den Bundesländern eine Gesamtliste. Sie beschließt anschließend über die Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis sowie über die deutsche Nominierung für eine Aufnahme in die weltweiten UNESCO-Listen. Bewerbung der Stadt Neustadt b. Coburg Die Stadt Neustadt bewarb sich im November 2021 unter Kategorie c) mit dem Neustadter Kinderfest und zusätzlich unter Kategorie b) mit dem Neustadter Rutscher. Hierzu musste ein 17-seitiges Antragsformular mit Fragen zu Entstehung und Wandel des Festes, zu Geschichte, Entwicklung, Wirkung u. v. m. bearbeitet werden. Zusätzlich waren 10 Bilder einzureichen, die vor allem die heutige Praxis der kulturellen Ausdrucksform illustrieren und ihre Bedeutung sichtbar machen. Weiter bedurfte es zweier fachlicher Begleitschreiben von sachkundigen Personen mit vertieftem Bezug zum Thema. Hilfe hat sich die Stadt u. a. bei Heimatpflegerin Isolde Kalter aus Neustadt, Kreisheimatpfleger Thomas Schwämmlein des Landkreises Sonneberg, Prof. Dr. Günter Dippold, Bezirksheimatpfleger für Oberfranken, sowie Herrn Dr. Helmut Groschwitz der „Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern“ geholt. Ergebnis Dr. Anton Preis der Staatskanzlei und stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung teilte das Ergebnis mit Bericht aus der Kabinettssitzung in München am 31. Januar 2023 mit: „Bayern ist kulturell reich an Bräuchen, Festen, Musik und Tanz, traditionellen Handwerkstechniken und überliefertem Wissen. Das Bayerische Landesverzeichnis soll diese kulturelle Vielfalt sichtbar machen und verdeutlichen, wie viele Menschen sich für ihre lebendigen Traditionen engagieren. Der Freistaat wird deshalb drei weitere kulturelle Ausdrucksformen auf Empfehlung des Bayerischen Expertengremiums neu in das Landesverzeichnis aufnehmen: • Evangelischer Hochzeitszug aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim (Unterfranken) • Kirwa im Amberg-Sulzbacher Land (Oberpfalz) • Neustadter Kinderfest (Oberfranken) Die Neueinträge stammen aus dem Rückstellungsverfahren der 5. Bewerbungsrunde 2021/2022. Mit den Neuaufnahmen umfasst das Bayerische Landesverzeichnis nunmehr 69 Einträge. In der Bundesrepublik Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil der Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes, in dem sich mittlerweile 131 Einträge befinden. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis führt der Freistaat ein eigenes Landesverzeichnis. Darin werden alle Bewerbungen aufgenommen, denen das Bayerische Expertengremium die Erfüllung der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens attestiert.“ Am 31. Januar 2023 wurde die Stadt Neustadt b. Coburg zudem per Anschreiben von Herrn Staatsminister Albert Füracker, MdL (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) über die Aufnahme des Neustadter Kinderfestes als Immateriellen Kulturerbes in das Landesverzeichnis in Kenntnis gesetzt. Er betont: „Die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis ist dabei auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für den persönlichen Einsatz im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Weitergabe von Traditionen. Dieses Engagement ist Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit und leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Bayern.“ Die nächste Auszeichnungsveranstaltung mit feierlicher Übergabe der Aufnahmeurkunde findet im Jahr 2024 statt. Sobald eine Terminierung erfolgt ist, wird die Stadt Neustadt b. Coburg darüber informiert. - KST -