Gaststättenerlaubnis; Beantragung

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Hofmann, Katja

Stellv. Leiterin Referat 3

Gaststätten, Veranstaltungen, Feuerwehr

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals