Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Bartl, Birgit

Bauwesen - Bauordnung, Bauaufsicht

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Burghardt, Petra

Bauwesen - Bauordnung, Bauaufsicht

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals