Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Bauer, Uta

Leitung Standesamt, Friedhofsverwaltung, Bestattung

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Frost, Nadine

Standesamt, Friedhofsverwaltung, Bestattung

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals