Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen sowie deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Auch für die gemeindefreien Gebiete werden Feldgeschworene bestellt. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegen der Kreisverwaltungsbehörde.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Burghardt, Petra

Bauwesen - Bauordnung, Bauaufsicht

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals