Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Heerlein, Sabine

Meldewesen

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Büchner, Annika

Einwohnermeldeamt

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Motschmann, Sabine

Meldewesen

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Golandsky, Eva

Pass- und Ausweiswesen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals