Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Golandsky, Eva

Pass- und Ausweiswesen

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Heerlein, Detlef

Leiter Referat 3

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Demografie, Straßenverkehr

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals