Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Förster, Ines

Personalverwaltung, Kindergartenverwaltung, Schulangelegenheiten

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Weller, Barbara

Personalverwaltung, Kindergartenverwaltung

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Wolf, Ulrich

Geschäftsleitender Beamter/Referatsleiter

Hauptverwaltung, Personal

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals