Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Bauer, Uta

Leitung Standesamt, Friedhofsverwaltung, Bestattung

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Frost, Nadine

Standesamt, Friedhofsverwaltung, Bestattung

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals