Schülerbeförderung; Durchführung

Die notwendige Beförderung der Schüler obliegt den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals