Vormundschaft

Minderjährige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Vormund (z. B. wenn die Eltern ihrer elterlichen Obsorge und der Vertretung des Kindes nicht nachkommen können).

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals