Jugendschutz

Minderjährige müssen vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren geschützt werden. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Regelungen, staatlichen Angebote und darüber, was Sie selbst zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tun können.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals