Zugang zum Studium

Um zum Studium zugelassen zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Besondere Regelungen gibt es z. B. für Begabte.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals