Tätigkeit in einen EU-Mitgliedsstaat

Im Rahmen der Freizügigkeit für Unionsbürger dürfen Sie auch in anderen EU-Staaten eine unselbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals