Eingetragene Lebenspartnerschaft

Homosexuelle Paare können den Bund fürs Leben in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft schließen. Die gesetzlichen Regelungen (z. B. in Bezug auf Unterhalt oder Familienversicherung) entsprechen oder ähneln großenteils denen der Ehe.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals