Fahrzeuganmeldung und -abmeldung

Wenn Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie dieses anmelden, um es im Straßenverkehr benutzen zu dürfen. Ein nicht mehr verwendetes Fahrzeug ist außer Betrieb zu setzen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals