Schenkung und Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Wenn Sie Ihren Erben bereits vor Ihrem Tod Vermögen übertragen möchten, kann dies in Form einer Schenkung oder Vermögensübertagung geschehen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals