Finanzielle und sonstige Hilfen
Finanzielle und sonstige Hilfen
Nach dem Tod des Versicherten können seine Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente oder andere Leistungen haben.Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.