Finanzielle und sonstige Hilfen

Finanzielle und sonstige Hilfen

Nach dem Tod des Versicherten können seine Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente oder andere Leistungen haben.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals