Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Bartl, Birgit

Bauwesen - Bauordnung, Bauaufsicht

Platzhalter

Burghardt, Petra

Bauwesen - Bauordnung, Bauaufsicht

Alle Leistungen