Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen sowie deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Auch für die gemeindefreien Gebiete werden Feldgeschworene bestellt. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegen der Kreisverwaltungsbehörde.

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Burghardt, Petra

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