Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Wolf, Ulrich

Geschäftsleitender Beamter/Referatsleiter

Hauptverwaltung, Personal

Alle Leistungen