Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie im Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen oder dem Wald einzuhalten; für Ausnahmen benötigen Sie eine Genehmigung.

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