Kommunalwahlen am 15. März 2020

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Gewählt werden der Oberbürgermeister (gelber Stimmzettel) und der Stadtrat (grüner Stimmzettel) für die Stadt Neustadt b. Coburg sowie der Kreistag (weißer Stimmzettel) für den Landkreis Coburg.

Am Sonntag, 15. März 2020, finden die Kommunalwahlen statt.

Gewählt werden der Oberbürgermeister (gelber Stimmzettel) und der Stadtrat (grüner Stimmzettel) für die Stadt Neustadt b. Coburg sowie der Kreistag (weißer Stimmzettel) für den Landkreis Coburg.

Das Wahlamt wird wieder im Familienzentrum am Schützenplatz eingerichtet.

Die komplette Briefwahl wird ab Montag, 24. Februar 2020, auch im Familienzentrum abgewickelt. Die Bürger können dort direkt ihre Briefwahlunterlagen persönlich mitnehmen und auch wieder abgeben.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Februar an alle Wahlberechtigten verschickt (Achtung: erstmalig nicht mehr als Karte, sondern in Briefform!).

Öffnungszeiten für die Briefwahlausgabe:
Zeitraum:           24. Februar – 13. März 2020

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Montag:                    9.00 – 12.00      und      13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag:                 9.00 – 12.00      und      14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:                 9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:             9.00 – 12.00      und      13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:                     9.00 – 12.00 Uhr

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zusätzlich:

nur am 13. März, Freitag   9.00 – 15.00 Uhr

nur am 14. März, Samstag 10.00 – 12.00 Uhr (begründete Ausnahmen)

In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Abstimmungsraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Die Briefwahl kann auch online über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage der Stadt Neustadt schon vor dem 24. Februar (frühestens nach Zustellung ihrer Wahlbenachrichtigungen) beantragt werden.

Ebenso können die vollständig ausgefüllten Wahlbenachrichtigungen schon vor dem 24. Februar bei der Stadtverwaltung in der Austraße 101 b im Bürgerservice abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann ebenso wie bei der online - Beantragung zugeschickt.

Wenn Sie gewählt haben, können die roten Wahlbriefe im Bürgerservice der Stadtverwaltung in der Austraße und im Briefwahlbüro am Schützenplatz abgegeben werden oder in die Briefkästen Georg-Langbein-Str. 1, Austraße 101 b und am Familienzentrum eingeworfen werden. Natürlich können diese auch einfach mit der Post portofrei zurückgeschickt werden.

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt für den Zeitraum der Briefwahl:

Da die Damen im Einwohnermeldeamt zeitgleich nicht in der Austraße und am Schützenplatz sein können, müssen die Öffnungszeiten im Meldeamt in der Austraße auch geringfügig eingeschränkt werden:

Geänderte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt:
Zeitraum:           24. Februar – 13. März 2020

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Montag:                    8.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag:                 8.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:                 8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:            8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag:                     8.00 – 12.00 Uhr

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Am Montag, 16. März, bleibt das Einwohnermeldeamt geschlossen wegen dem Abschluss Wahlarbeiten.

Terminvergaben außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich!

Stadt Neustadt b. Coburg
Wahlamt

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