Beratung und Hilfe

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Neustadt

Hallo zusammen, ich heiße Tanja Zapf und bin seit 2020 Behindertenbeauftrage der Stadt Neustadt bei Coburg. Deshalb kümmere ich mich ehrenamtlich um die Belange der Menschen mit Behinderung, die die Stadt Neustadt betreffen. Ich bin außerdem als Stadträtin und Seniorenbeirätin tätig, gut vernetzt und habe viele Kontakt, die ich entsprechend nutze, wenn die verschiedensten Anliegen an mich herangetragen werden. Mein Fokus und meine Motivation für diese Tätigkeit liegen ganz klar auf dem Miteinander in der Gesellschaft, egal, ob mit oder ohne Behinderung, egal ob Kind oder Erwachsener, egal ob im Arbeitsleben oder in der Freizeit. Dieses Miteinander macht uns als Gesellschaft aus. Damit dies gelingen kann, ist es notwendig, auf die besonderen Bedürfnisse einzugehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Und da sind wir in Neustadt sehr gut aufgestellt. Bitte sprechen Sie Ihre persönlichen Probleme und Nöte einfach an, nur so können wir Ihnen weiterhelfen. Probieren Sie es aus!

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung EUTB

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Coburg berät im Familienzentrum am Schützenplatz

Die Teilhabeberatung Coburg (EUTB) berät einmal im Monat bei uns im Neustadter Familienzentrum. Das Angebot kostet kein Geld und hilft Ihnen dabei, wieder ein gutes Leben zu führen:

Was macht die EUTB?
Die EUTB berät Menschen, die eine Behinderung haben: Sie berät auch Menschen, die länger krank sind und eine Behinderung bekommen könnten. Es kommen auch Angehörige zur Beratung.
Die EUTB Coburg hilft bei Fragen und Anliegen zur Teilhabe. Das sind zum Beispiel Anträge für Hilfen und für Geld. Wir beraten auch zu Rehabilitation. Rehabilitation bedeutet, dass etwas so wird wie vorher. Das ist z.B. eine medizinische Reha, um gesund zu werden.

Wie berät die EUTB?
Die EUTB hilft Ihnen, bevor Sie einen Antrag stellen. Sie kümmert sich um Ihre Bedürfnisse und findet heraus, was für Sie wichtig ist. In der Beratungsstelle arbeiten auch Menschen mit Behinderung. Vor Gericht hilft die EUTB nicht. Die Beratung ist kostenfrei.

Wie erreichen Sie die EUTB Coburg?
Die Beraterin ist jeden 2. Freitag im Monat am Schützenplatz. Am besten geben Sie vorher Bescheid, dass Sie kommen. Die Beraterin heißt Monika Abt. Die Telefonnummer ist 09561 7990506.

© Ines Förster

Sprechzeiten:
immer freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr am Schützenplatz in Neustadt bei Coburg,
täglich von 09:00 bis 14:00 Uhr in Coburg
und nach Vereinbarung

Die Kiesewetter-Stiftung

Diese Stiftung unterstützt Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen und deren Einrichtungen in Neustadt bei Coburg. Um dort zu helfen wo es notwendig ist. Es ist eine Treuhandstiftung, die von der Stadt Neustadt kostenfrei verwaltet wird.

Sie benötigen finanzielle Unterstützung?
Wenn Sie finanzielle Hilfe bei Anschaffungen benötigen oder Hilfsmittel, die die Krankenkasse nicht übernimmt, dann können Sie gerne einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Bitte formulieren Sie darin Ihr Anliegen und fügen, wenn vorhanden, Belege oder Ablehnungsschreiben der Kasse bei.
Bitte reichen Sie den Antrag beim Oberbürgermeister der Stadt Neustadt, Herrn Frank Rebhan, ein. Wenn Sie Hilfe beim Erstellen benötigen, so können Sie sich gerne auch an Frau Tanja Zapf, Beauftragte für Menschen mit Behinderung wenden. Kontakt siehe unten.

Sie möchten gerne spenden?
Der Stiftungsrat kontrolliert die Zuwendung und Verwendung der Gelder. Die Spenden kommen zu 100% bei den Bedürftigen an. Ab einem Betrag von 10 Euro ergeht eine Spendenquittung.

Wir freuen uns über jede Spende, die auf folgendem Konto eingeht:
Inhaber/Name: Stadt Neustadt – Stiftung zur Lebenshilfe
Bank: Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN: DE95 7835 0000 0009 1861 98

Ein herzliches Dankeschön schon jetzt!

Liebe Neustadterinnen und Neustadter,

gerade jetzt haben wir auch das Bedürfnis, Menschen zu helfen, denen es nicht so gut geht und die unter körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen leiden. In Neustadt haben wir für diese Mitmenschen eine ganz besondere Stiftung, um dort zu helfen, wo es nötig ist.

Es ist die Stiftung Lebenshilfe, die von den Eheleuten Else und Werner Kiesewetter im Jahre 2007 gegründet worden ist. Die Stiftung hat folgende Merkmale:
• Für Menschen, egal welchen Alters, mit körperlicher und geistiger Behinderung, die in Neustadt wohnen.
• ab 10,00 € gibt es eine Spendenbescheinigung, bitte Namen und Adresse angeben.
• Es ist eine Treuhandstiftung der Stadt Neustadt
• Verwaltung durch die Stadt Neustadt, die Spende kommt zu 100 % bei den Bedürftigen an.
• der Stiftungsrat kontrolliert die Verwendung der Spenden.

Wir freuen uns über jede Spende, die auf folgendem Konto eingeht:

Inhaber/Name: Stadt Neustadt – Stiftung zur Lebenshilfe
Bank: Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN: DE95 7835 0000 0009 1861 98

Ein herzliches Dankeschön schon jetzt und eine wundervolle Advents- und Weihnachtszeit euch allen.

Ich wünsche euch alles Gute und bitte bleibt gesund,

Tanja Zapf
Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Ein kleines Handpaar hält einen jungen, grünen Baumsprößling mit Wurzelballen und Erde in beider Händen, die zu einer Schale geformt sind. Das Handpaar ist in das eines größeren Menschen gebettet, dessen Hände ebenfalls zu einer Schale geformt sind. Der Hintergrund ist braun und unscharf.
© Shameer PK auf pixabay

Bayerisches Landespflegegeld

Bei dem Begriff Pflegegeld denkt man immer an ältere Menschen – das ist hier jedoch nicht der Fall. Das bayerische Landespflegegeld wird unabhängig vom Lebensalter gezahlt. Entscheidend sind nur folgende Punkte:

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Hauptwohnsitz in Bayern (egal ob privat oder in einer Einrichtung)

Das Landespflegegeld ist Teil des umfangreichen Pflegepakets, das die Bayerische Staatregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Jährlich werden 1.000,00 €/Person als staatliche Fürsorgeleistung ausgezahlt. Diese Leistung ist nicht steuerpflichtig, nicht zweckgebunden und einkommensunabhängig.

Der Antrag ist einfach und kurz gehalten. Folgende Angaben müssen gemacht, bzw. beigefügt werden:

  • persönliche Angaben
  • ggf. ein abweichender Antragsteller (wenn Angehörige den Antrag stellen)
  • Bankverbindung
  • Kopie des Ausweises
  • Kopie des Schriftstücks, das den Pflegegrad nachweist.

Der Antrag muss nur einmal gestellt werden. Wird er bewilligt, so erfolgt die Auszahlung von 1.000,00 automatisch im Oktober in den Folgejahren weiter.
Das Landespflegegeld ist für Sie als Wertschätzung und Unterstützung gedacht, bitte machen Sie sich selbst oder Ihren Liebsten eine Freude damit.

Den Antrag finden Sie im Netz unter: www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/. Bei Fragen dazu hilft Ihnen die Behindertenbeauftragte der Stadt Neustadt, Tanja Zapf gerne weiter.
E-Mail: tanjazapfkemmaten@gmail.com oder 0151 75096682.

Hilfe online

Besuchen Sie das Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Menschen mit Behinderungen: Hier gelangen Sie dorthin.

Verfahrenslotse

Umfassende Hilfe und Beratung, Unterstützung und Begleitung

  • Sie suchen Antworten auf alle Fragen, die sie sich als Familie mit ihrem behinderten Kind stellen?
  • Sie sind auf der Suche nach Informationen und Empfehlungen für ihr Kind von der Kita, Schule bis hin zur Ausbildung?
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen?

Ihr Ansprechpartner – Vereinbaren Sie einen Termin!

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Coburg

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Renate Schubart-Eisenhardt ist ehreamtlich tätig. Jeden dritten Dienstag im Monat ist sie in der Caféteria des Landratsamtes Coburg anzutreffen. Um eine Voranmeldung wird gebeten.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Landkreises.

Sprechstunde jeden dritten Dienstag im Monat in der Caféteria des Landratsamtes. Um Voranmeldung wird gebeten.

Kurzzeitpflege & Selbsthilfegruppen

Hier gelangen Sie zum ASB Pflegedienst und auf dessen Angebot.

Die Kontaktstelle Selbsthilfe der Stadt Coburg hilft Ihnen bei Fragen rund um das Thema Selbsthilfegruppen weiter.

Hohes Alter bedeutet nicht zwangsläufig Hinfälligkeit. Dennoch, je älter Menschen werden, umso häufiger benötigen sie Hilfe und Unterstützung. Der Arbeiter-Samariter-Bund betrachtet es deshalb als seine zentrale Aufgabe, alten und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit vielfältigen  Beratungs-, Betreuungs und Unterstützungsangeboten für Senioren und ihre Angehörigen trägt der ASB dazu bei, das Alter positiv zu gestalten.

Informieren Sie sich!

Öffnungszeiten

Montag 8:30 Uhr - 15:30 Uhr  
Dienstag 8:30 Uhr - 15:30 Uhr  
Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr  
Donnerstag 8:30 Uhr - 15:30 Uhr  
Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr