Der Seniorenbeirat informiert:
Achtung: Callcenterbetrug (Schockanruf/Falsche Polizeibeamte)

Schockanrufe - die meist verbreitete Variante des Callcenterbetrugs
Sollten Sie nicht die Möglichkeit gefunden haben, eine unserer Informationsveranstaltungen persönlich zu besuchen, informieren Sie sich bitte über die folgenden Internetbeiträge:
Die Masche:
Die Vorgehensweise der Täter ist immer ähnlich. Sie geben sich am Telefon als Polizeibeamter, Amtsträger (z.B. Staatsanwalt) oder sogar naher Angehöriger aus und versuchen ihre Opfer unter verschiedenen Vorwänden dazu zu bringen, die vorhandenen Vermögenswerte zu übergeben. Dabei nutzen die Täter gezielt den entstandenen Schockzustand der Opfer aufgrund der schamlos ausgedachten Geschichten. Nach einem tödlichen Verkehrsunfall durch einen nahen Angehörigen muss eine „Kaution“ zur Abwendung einer Haftstrafe gezahlt werden. Dazu soll das Opfer Wertgegenstände oder Bargeld übergeben. Ein Geldabholer wird die Gelder oder Wertgegenstände persönlich abholen oder an einem vereinbarten Übergabeort (oft in der Nähe von Amtsgebäuden) persönlich übernehmen.
Wer sind die Täter?
Der organisierte Callcenterbetrug ist für die Täter sehr einträglich es konnten mit dieser Betrugsmasche regelrecht professionelle Geschäftsstrukturen aufgebaut werden. Oft sitzen die Hinterleute und Anrufer dieser Taten im Ausland. Die Gesprächsführer sind gut geschult. Lediglich die Geldabholer tragen die Gefahr einer polizeilichen Festnahme in Deutschland.
Wie kommen die Betrüger an die Daten der Opfer?
Bei Anrufen, wie dem Schockanruf, nutzen Kriminelle gerne die Verunsicherung der Opfer aus und stellen häufig die richtigen Fragen nach Daten, die man unter Schock unbewusst preisgibt. Tückisch daran ist: Es bleibt das Gefühl zurück, die Betrüger hätten im Vorfeld schon alle Daten ausspioniert – ein Irrglaube. Es wird vermutet, dass lediglich im Telefonbuch gezielt nach klassischen Vornamen lebensälterer Menschen (z.B. Heribert, Alma) recherchiert wird.
Melde ich den Betrüger bei der Polizei?
Teilweise bemerken die Opfer den Betrug erst zu spät oder zeigen diesen aus falsch verstandenem Schamgefühl gar nicht erst an. Egal ob man auf einen Betrüger hereingefallen und beispielsweise Geld übergeben hat, oder ob man den Betrug erkannt und das Gespräch rechtzeitig beendet hat, sollte das dringend bei der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht werden. Die Ermittlungsansätze lassen eventuell im Nachgang der Tat das Zusammenführen von Serien und die Ermittlung der Geldabholer oder Hinterleute zu.
Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf!
Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte!
Beim geringsten Zweifel - wählen Sie selbst den Notruf 110
Stromkosten für elektrische Hilfsmittel. Erstattung durch die Krankenkasse
Hätten Sie gewusst, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Ihnen eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen? Je mehr Geräte in der häuslichen Pflege benötigt werden, umso höher ist der Stromverbrauch, den die Patienten zu bezahlen haben. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Patienten jedoch darüber auf, welche Ansprüche sie haben. Daher zahlen die meisten Patienten und Pflegebedürftigen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst. Im § 33 Abs. 1 S 1 SGB 5 ist festgelegt, dass die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und Wartung von Hilfsmitteln, sondern auch die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zahlen müssen.
Die Voraussetzung, dass die Stromkosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist eine Verordnung vom Arzt. Bei der Berechnung der Stromkosten müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Wie viel Stunden am Tag wird das Gerät mit Strom betrieben?
- Wie viel Watt benötigt das Gerät pro Stunde (steht in der Betriebsanleitung oder auf dem Etikett am Gerät)
- Wie viel Tage im Jahr läuft das Gerät
- Wie viel bezahlen Sie für ein Kilowatt Strom (steht auf Ihrer Stromrechnung)
Wenn Ihre Krankenkasse keinen Vordruck hat, können Sie die Kostenaufstellung mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse schicken. Eine Kopie der Stromkostenabrechnung ist beizulegen, damit die Krankenkasse die Richtigkeit der Stromkosten nachprüfen kann.
Wenn Sie nicht wussten, dass die Krankenkasse die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zahlen muss, können Sie diese Kosten rückwirkend bis zu vier Jahre geltend machen.
Die Krankenkasse muss für alle Hilfsmittel aufkommen, die Strom benötigen, wie Absauggeräte, Antidekubitusmatratze, Antrieb für Rollstuhl, Badewannenlifter, Beatmungsgeräte, Bildschirmlesegeräte, Elektromobile, Elektrorollstühle, Ernährungspumpen, E-Scooter, Hausnotrufsysteme, Hilfsantriebe für Rollstühle, Inhalatoren, Kompressionstherapiegeräte, Konzentrator, Lifter, Luftbefeuchter, Monitore, Pflegebetten, Pulsoxymeter, Schlafapnoe-Geräte, Seniorenmobile, Trainingsgeräte und Wechseldruckmatratzen.
Allerdings werden die Stromkosten für einen Treppenlift nicht übernommen. Das ist kein Hilfsmittel, sondern wird nur mit einem Zuschuss über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unterstützt.