Briefwahl in Neustadt b. Coburg

Online:
Das Wahlamt der Stadt Neustadt b. Coburg weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahlen ab Freitag, 08.09.2023, online unter EWO-Bürgerserviceportal – Briefwahl-Antrag auf der Homepage der Stadt Neustadt beantragt werden können.
Dies ist auch ohne die Wahlbenachrichtigungsbriefe schon möglich, die in den nächsten Tagen zugestellt werden.
Notwendig sind lediglich folgende Pflichtangaben:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift
Im Rathaus:
Ab Montag, 11.09.2023, können Sie Ihren Antrag mit ausgefülltem Wahlbenachrichtigungsbrief beim Bürgerservice im Rathaus abgeben und erhalten Ihre Unterlagen dann im Regelfall per Post zugeschickt.
Auch eine Aushändigung der Wahlunterlagen und eine Stimmabgabe im Rathaus sind dann schon möglich, wobei hierfür ggf. kurze Wartezeiten eingerechnet werden müssen.
Stadt Neustadt b. Coburg
Wahlamt