Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
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