Beteiligung in Bauleitplanverfahren

Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) den Rahmen für die vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren festgelegt.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung des Bauleitplanes sind der "Amtlichen Bekanntmachung" der Stadt Neustadt b. Coburg zu entnehmen.

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Verbindlichkeit haben nur die Originalunterlagen, die im Rathaus der Stadt Neustadt b. Coburg, Zimmer 1.07, Georg-Langbein-Straße 1, 96465 Neustadt b. Coburg, eingesehen werden können.

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