Sterbefall
Ein Sterbefall ist mit vielen Erledigungen und Behördengängen verbunden. Wir unterstützen Sie mit Informationen rund um das Bestattungswesen in Bayern und geben erste Anhaltspunkte, was Sie nach einem Todesfall bedenken müssen.
Lebenslagen
Allgemeines
Informieren Sie sich allgemein über das Bestattungswesen in Bayern.
Organspende
Organspenden können Leben retten. Ihre Bereitschaft zur Organspende können Sie mit einem Organspendeausweis erklären.
Anzeige des Sterbefalls
Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.
Überführung
Soll die verstorbene Person nach dem Todesfall an einem anderen Ort bestattet werden, müssen Sie die Überführung beantragen und möglicherweise einen Leichenpass ausstellen lassen (z. B. bei Überführung in bestimmte Bundesländer oder ins Ausland).
Bestattung
In Deutschland gilt Bestattungspflicht für Verstorbene. Informieren Sie sich z. B. über die Kosten, die für eine Beerdigung anfallen oder über die Vergabe von Grabplätzen.
Finanzielle und sonstige Hilfen
Finanzielle und sonstige Hilfen
Nach dem Tod des Versicherten können seine Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente oder andere Leistungen haben.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.