Freiwilliger Wehrdienst
Seit dem 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft. Interessierte Männer und Frauen können aber freiwilligen Wehrdienst leisten.
Lebenslagen
Allgemeines
Sie denken darüber nach, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten? Wir informieren Sie, unter welchen Voraussetzungen der freiwillige Wehrdienst geleistet werden kann.
Erfassung, Musterung und Einberufung
Seit dem 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft. Beispielsweise Ihr Gesundheitszustand muss jedoch auch für den freiwilligen Wehrdienst festgestellt werden.
Wehrdienstverweigerung
Seit dem 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft. Wehrdienst kann daher nur mehr freiwillig geleistet werden.
Wehrdienstausnahmen und Einberufungshindernisse
Seit dem 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft. Jedoch ist auch für den freiwilligen Wehrdienst nicht jede Person geeignet (z .B.wegen gesundheitlicher Probleme).
Wehrsold und Urlaubsanspruch
Freiwillig Wehrdienstleistende haben Anspruch auf Vergütung und Urlaub.
Verpflichtung zum Berufssoldaten
Sie möchten Berufssoldatin oder Berufssoldat werden? Informieren Sie sich über Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten.
Soziale Absicherung
Freiwillig Wehrdienstleistende sind sozial abgesichert. Wir bieten Ihnen unter anderem Informationen zu Arbeitsplatz- und Unterhaltssicherung.
Berufliche Weiterbildung
Wer Wehrdienst leistet, hat vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung.
Wehrübungen
Wehrübungen sollen die militärischen Fähigkeiten von Reservistinnen und Reservisten auffrischen und verbessern.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.