Fördermöglichkeiten
Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Bereich Wohnbau.
Wohnraumförderung
- „Jung kauft Alt – Junge Familien kaufen alte Häuser“ - ein Förderprogramm der Stadt Neustadt (seit 01.01.2020)
- Gefördert wird der Kauf von Bestandsimmobilien mit anschließender Modernisierung bzw. Abbruch und Ersatzneubau.
- Mit der Förderung soll es jungen Familien erleichtert werden, Wohnraum in der Innenstadt erwerben zu können.
- Die Objektförderung bezieht sich auf Immobilien, die mindestens 80 Jahre bzw. 60 Jahre alt sind und drei Jahre leer standen.
- Die Förderhöhe beträgt einmalig 5.000 €.
- Die genauen Förderrichtlinien können Sie hier einsehen.
- Eine Übersicht über weitere Möglichkeiten zur Wohnraumförderung in Bayern erhalten Sie hier.
Förderung von Modernisierungen
- Kommunales Förderprogramm der Stadt Neustadt b. Coburg im Rahmen der Städtebauförderung zur Unterstützung privater und öffentlicher Baumaßnahmen in den Sanierungsgebieten und im Stadtumbaugebiet der Stadt Neustadt b. Coburg (seit 01.01.2015)
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Das Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt private und öffentliche Baumaßnahmen in den städtischen Sanierungsgebieten und im Stadtumbaugebiet.
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Ziel des Programmes ist die Verbesserung des äußeren Zustandes von Wohn-, Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden und des stadtgestalterischen Erscheinungsbildes sowie die Bewahrung historischer Bauformen.
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Die Höhe der Förderung kann pauschal bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten je anerkannter Maßnahme, maximal 25.000 € (Förderhöchstgrenze) betragen.
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Anträge auf Förderung sind nach fachlicher Beratung durch die Stadt Neustadt und dem von ihr beauftragten Architekten als Gestaltungsberater vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt einzureichen.
- Näheres zur Förderung entnehmen Sie bitte hier den detaillierten Richtlinien.
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- Um Informationen zu weiteren Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung in Bayern zu erhalten, öffnen Sie bitte hier das Merkblatt.
- Weitere Angebote finden Sie hier:
- Bayern Labo
- KfW
- Bayerisches Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Sollten Sie hierzu eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Landratsamt Coburg.
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Landratsamt CoburgLauterer Straße 60 , 96450 Coburg
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- 09561 514-0
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