Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Hofmann, Katja

Stellv. Leiterin Referat 3

Gaststätten, Veranstaltungen, Feuerwehr

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals