Sterbefallbeurkundung

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Sterbefälle von Personen die sich innerhalb des Neustadter Stadtgebietes ereignet haben, werden vom Standesamt der Stadt Neustadt b. Coburg beurkundet. 

Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)  Bayerischer Vordruck
  • Gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person (bei Privatpersonen)
  • Verstorbener deutscher Staatsangehöriger: gültiger Personalausweis oder Nachweis der Staatsangehörigkeit über die erweiterte Meldebescheinigung
  • Verstorbener EU-Bürger/ausländischer Staatsangehöriger: gültige ID-Card bzw. gültiger Reisepass oder Reiseausweis
  • Nachweis des letzten Wohnsitzes (In- oder Ausland): erweiterte Meldebescheinigung oder bei letzter Meldeadresse in Bayern kann das Standesamt selbständig auf die Meldebehörde zugreifen
  • Schriftliche oder mündliche Sterbefallanzeige

bei Ledigen: 

  • Geburtsurkunde oder begl. Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtseintrag bzw. Geburtenregister

bei Verheirateten:

  • Heirats-/Eheurkunde oder begl. Abschrift/Ausdruck aus dem Heiratsbuch bzw. Eheregister
  • Geburtsurkunde, falls vorhanden

bei in begründeter Lebenspartnerschaft lebenden Personen:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister vom Standesamt am Ort der Begründung
  • Geburtsurkunde, falls vorhanden

bei zuletzt verwitweten Personen bzw. im Falle, dass ein(e) Lebenspartner(in) bereits verstorben ist:

  • Unterlagen wie bei verheirateten bzw. zuletzt in begründeter Lebenspartnerschaft lebende Verstorbenen
  • zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners bzw. Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder begl. Abschrift/Ausdruck aus dem Heiratseintrag bzw. Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk

bei zuletzt geschiedenen Personen, bzw. bei Verstorbenen mit aufgehobener Lebenspartnerschaft:

  • Unterlagen wie bei verheirateten bzw. zuletzt in begründeter Lebenspartnerschaft lebende Verstorbenen
  • zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil/rechtskräftiger Beschluss bzw. Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder begl. Abschrift/Ausdruck aus dem Heiratseintrag bzw. Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk

 

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen gerne den jeweilien Einzelfall.

Ansprechpartner:

  • 09568 3483

Ansprechpartner:

  • Tobias Herr

 Hausanschrift: 

 Am Güterbahnhof 1, 96465 Neustadt bei Coburg

 (Postfach 1347, 96458 Neustadt bei Coburg)