Besondere Feste

Neustadt hat ein paar besondere Feste, die über das Jahr verteilt stattfinden. Im Nachfolgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Feierlichkeiten.

PuppenFestival Neustadt-Sonneberg

Das Internationale PuppenFestival Neustadt und Sonneberg findet vom 5. bis 12. Mai 2024 statt.

Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis

Die Preisverleihung des Max-Oscar-Arnold-Kunstpreises findet am 8. Mai 2024 statt.

Swing im Park

Das Swing-im-Park-Festival findet am 15. und 16. Juni 2024 statt.

Rock Open Air

© Stadt Neustadt

Das Bad rockt am 6. Juli 2024.

Classic & Picknick

© Stadt Neustadt

Vormerken: Classic & Picknick am 7. Juli 2024.

Neifeier

Der Start ins Festwochenende findet am 12. Juli 2024 statt.

Kinderfest

© Stadt Neustadt

Das Kinderfest findet am 13. Juli 2024 statt.

Ein Fest, das sich von vielen anderen Sommerveranstaltungen in der ganzen Region hervorhebt, ist das „Neustadter Kinderfest“.

Es ist im Bewusstsein der Neustadter Bevölkerung fest verwurzelt geblieben und hat seinen Stammplatz erhalten.

Über die Jahrhunderte hinweg hat es sich als zentrales Fest im Jahresablauf erhalten, vereinigt die Schuljugend aller Schultypen, vom Gymnasiasten bis zum Grundschüler, und die Bevölkerung zum gemeinsamen Feiern.

Hat man in der ehemals herzoglichen Residenzstadt Coburg das jährliche Gregoriusfest seit 1970 eingestellt, so halten die Neustadter an der Tradition fest.

Das Kinderfest am Samstag, das Marktfest am Sonntag und seit einigen Jahren auch die „`nei-Feier“ am Freitagabend bilden ein „Festliches Wochenende in der Bayerischen Puppenstadt.“

Es ist, wie der frühere Rektor der Volksschule Heubischer Straße, Günther Bretschneider, in seinem Buch „Die Geschichte des Neustadter Kinderfestes“ geschrieben hat, gewiss erstaunlich, dass sich das Gregorius-Fest, heute als Kinderfest bezeichnet, über die Reformationszeit, den verheerenden Dreißigjährigen Krieg, die sozialen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts und die beiden Weltkriege 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 hinweg bis in unsere Gegenwart erhalten hat.

Zwar erfuhren die Ausgestaltung und der Festablauf Veränderungen und Erweiterungen, aber trotz aller Zeitströmungen und unterschiedlichen Weltanschauungen ist der Zentralgedanke, den Schulkindern einen Tag der Freude zu schenken, lebendig geblieben.
Noch immer erhalten alle Schulkinder von der Stadt Neustadt zum Kinderfest einen Bratwurst- und Eisgutschein und noch immer vereint der Kinderfesttag Jung und Alt!

Neustadter Kinderfest wird als Immaterielles Kulturerbe in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen.

Immaterielles Kulturerbe – das sind lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln. Diese kulturellen Ausdrucksformen werden entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung – also etwa Natur bzw. Gesellschaft – fortwährend neugestaltet. Außerdem stehen sie im Einklang mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften, dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung.

Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit – darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe (IKE) sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind.

Bereiche, in denen Immaterielles Kulturerbe zum Ausdruck gebracht wird, sind:
a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen
b) darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz)
c) Bräuche, Rituale und Feste
d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum
e) traditionelle Handwerkstechniken
f) Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation.

Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 beigetreten. Teil der innerstaatlichen Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes. Daneben gibt es ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis.

Alle zwei Jahre besteht im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsphasen die Möglichkeit, einen Aufnahmeantrag einzureichen. Eine unabhängige Expertenkommission begutachtet zunächst auf Grundlage des UNESCO-Übereinkommens die eingereichten Bewerbungen. Auf Basis dieser fachlichen Empfehlung wird in Bayern über eine Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis sowie die Nominierung für das Bundesweite Verzeichnis entschieden. Die Kultusministerkonferenz erstellt aus den Aufnahmevorschlägen aus den Bundesländern eine Gesamtliste. Sie beschließt anschließend über die Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis sowie über die deutsche Nominierung für eine Aufnahme in die weltweiten UNESCO-Listen.

Bewerbung der Stadt Neustadt b. Coburg
Die Stadt Neustadt bewarb sich im November 2021 unter Kategorie c) mit dem Neustadter Kinderfest und zusätzlich unter Kategorie b) mit dem Neustadter Rutscher. Hierzu musste ein 17-seitiges Antragsformular mit Fragen zu Entstehung und Wandel des Festes, zu Geschichte, Entwicklung, Wirkung u. v. m. bearbeitet werden. Zusätzlich waren 10 Bilder einzureichen, die vor allem die heutige Praxis der kulturellen Ausdrucksform illustrieren und ihre Bedeutung sichtbar machen. Weiter bedurfte es zweier fachlicher Begleitschreiben von sachkundigen Personen mit vertieftem Bezug zum Thema. Hilfe hat sich die Stadt u. a. bei Heimatpflegerin Isolde Kalter aus Neustadt, Kreisheimatpfleger Thomas Schwämmlein des Landkreises Sonneberg, Prof. Dr. Günter Dippold, Bezirksheimatpfleger für Oberfranken, sowie Herrn Dr. Helmut Groschwitz der „Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern“ geholt.

Ergebnis
Dr. Anton Preis der Staatskanzlei und stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung teilte das Ergebnis mit Bericht aus der Kabinettssitzung in München am 31. Januar 2023 mit:

„Bayern ist kulturell reich an Bräuchen, Festen, Musik und Tanz, traditionellen Handwerkstechniken und überliefertem Wissen. Das Bayerische Landesverzeichnis soll diese kulturelle Vielfalt sichtbar machen und verdeutlichen, wie viele Menschen sich für ihre lebendigen Traditionen engagieren.

Der Freistaat wird deshalb drei weitere kulturelle Ausdrucksformen auf Empfehlung des Bayerischen Expertengremiums neu in das Landesverzeichnis aufnehmen:
• Evangelischer Hochzeitszug aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim (Unterfranken)
• Kirwa im Amberg-Sulzbacher Land (Oberpfalz)
• Neustadter Kinderfest (Oberfranken)

Die Neueinträge stammen aus dem Rückstellungsverfahren der 5. Bewerbungsrunde 2021/2022. Mit den Neuaufnahmen umfasst das Bayerische Landesverzeichnis nunmehr 69 Einträge.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil der Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes, in dem sich mittlerweile 131 Einträge befinden. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis führt der Freistaat ein eigenes Landesverzeichnis. Darin werden alle Bewerbungen aufgenommen, denen das Bayerische Expertengremium die Erfüllung der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens attestiert.“

Am 31. Januar 2023 wurde die Stadt Neustadt b. Coburg zudem per Anschreiben von Herrn Staatsminister Albert Füracker, MdL (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) über die Aufnahme des Neustadter Kinderfestes als Immaterielles Kulturerbe in das Landesverzeichnis in Kenntnis gesetzt. Er betont:

„Die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis ist dabei auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für den persönlichen Einsatz im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Weitergabe von Traditionen. Dieses Engagement ist Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit und leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Bayern.“

Im Juli 2023 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine neue IKE-Broschüre veröffentlicht. Die hauptsächliche Änderung im Vergleich zur letzten Version der Broschüre ist die Ergänzung der 13 Neuaufnahmen seit Juni 2021. Das Neustadter Kinderfest ist eine dieser Neuaufnahmen. Die Broschüre kann über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung unter „IMMATERIELLES KULTURERBE IN BAYERN“ (Artikel-Nr.: 06008022) heruntergeladen werden:

bestellen.bayern.de/application/eshop_app000007?SID=1347661237&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%2706008022%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)

Marktfest

Freuen Sie sich aufs Marktfest am 14. Juli 2024.

Nikolausmarkt

© Stadt Neustadt

Wenn der Duft von Zimt und frisch gerösteten Mandeln in der Luft liegt und die Weihnachtskrippe ihren Platz gefunden hat, dann ist wieder Nikolausmarkt in Neustadt b. Coburg.
Vom 6. Dezember bis 8. Dezember 2024 lädt der traditionsreiche Neustadter Nikolausmarkt wie jedes Jahr zum Bummeln, Schauen und Verweilen ein.

Falls hier noch keine näheren Informationen zu einer Veranstaltung zu finden sind, werden diese noch an dieser Stelle und/oder im Veranstaltungskalender bekannt gegeben.