Vereine

Ob Sport, Musik oder Kunst – in Neustadt gibt es zahlreiche Vereine, die ein flächendeckendes Angebot für Jung und Alt bereitstellen.

Der Bund hat in Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz (GwG) das Transparenzregister im Jahr 2017 aufgebaut. Der Bundesanzeiger Verlag ist mit dessen Führung beauftragt und zum Gebühreneinzug berechtigt.

Für die dauerhafte Führung des Transparenzregisters erhebt der Bundesanzeiger Verlag rückwirkend ab dem Jahr 2017 eine pauschale Jahresgebühr. Die Gebühr wird künftig jährlich fällig. Für 2017 wird die halbe Gebühr in Höhe von 1,25 EUR, für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 2,50 EUR und ab 2020 werden 4,80 EUR jährlich zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. 

Zurzeit versendet der Bundesanzeiger Verlag rückwirkend für die letzten drei Jahre Gebührenforderungen an Vereine. Diese Gebührenforderung ist rechtmäßig.

Zur Meldepflicht von Vereinen

Die Meldepflicht zum Transparenzregister gilt grundsätzlich auch für Vereine (§ 19 GwG). Die registerführende Stelle erhebt von allen transparenzpflichtigen Vereinigungen Gebühren für die Führung des Transparenzregisters (§ 24 Abs. 1 GwG). Dies gilt unabhängig davon, ob eine entsprechende Vereinigung aktiv zu einer Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet ist oder die Pflicht nach § 20 Abs. 2 GwG auch ohne eigene Mitteilung als erfüllt gilt.

Grundsätzlich sind Vereine also verpflichtet, die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister aktiv mitzuteilen.

  • Das GwG enthält aber eine wichtige Ausnahme für eingetragene Vereine: Ergeben sich die Angaben zu dem wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Vereinsregister, gilt die Mitteilung zum Transparenzregister als erfolgt und ist nicht mehr vorzunehmen. Es tritt die sogenannte Meldefiktion ein. Der Vorstand als „wirtschaftlich Berechtigter“ ist in der Regel im Vereinsregister eingetragen. Aufgrund der elektronischen Verknüpfung werden über das Transparenzregister die Dokumente, aus denen sich der wirtschaftlich Berechtigte im Vereinsregister ergibt, zugänglich gemacht. Diese Informationen stehen allen Einsichtnehmenden zur Verfügung. Eine eigene Meldung der Daten von Vereinsseite aus an das Transparenzregister bzw. den Bundesanzeiger Verlag ist damit nicht erforderlich. Dies erfolgt elektronisch.
  • Nicht eingetragene Vereine, bei denen die Fiktion nicht greift und die sich aktiv beim Transparenzregister melden müssen, sollen nicht anders behandelt werden als Rechtseinheiten, bei denen dies der Fall ist. Aus diesem Grund wird zwar hier ebenfalls keine Eintragungsgebühr erhoben, doch werden auch von diesen Vereinen die Gebühren für die Führung des Transparenzregisters verlangt.

Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine

Neu ist eine Ausnahmeregelung für gemeinnützige Vereine gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG: Sie werden künftig von der Gebühr befreit. Die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) wurde entsprechend geändert.

Die betroffenen Vereine (Vorstand!) können künftig entweder per E-Mail an gebuehrenbefreiung(at)transparenzregister.de oder über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen.

Benötigt werden:

  • formloses Antragsschreiben mit genauer Bezeichnung des antragstellenden Vereines,
  • Nachweis der Handlungsvollmacht des beantragenden Vorstandes, für den Verein handeln zu dürfen (Vereinsregisterauszug, Kosten: 10,00 Euro),
  • Kopie des eigenen Personalausweises,
  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Der Antrag kann jeweils für die aufgeführten Jahre der Freistellung gestellt werden).

Dem Antrag muss ein aktueller Freistellungsbescheid des Vereins angehängt werden. Die Befreiung der Gebühren erfolgt für den Zeitraum der Freistellung, muss also alle drei Jahre wiederholt werden. Die Befreiung gilt demnach nur für die Jahre, für die ein steuerbegünstigter Zweck nachgewiesen wird, wenn der Verein den Antrag rechtzeitig gestellt hat. Der Antrag muss im Lauf des Jahres gestellt werden, dann gilt die Befreiung für das gesamte Gebührenjahr. Eine rückwirkende Befreiung für Jahre vor der Antragstellung ist nicht möglich (§ 4 Abs. 3 Satz 3 TrGebV).

Ob sich der Aufwand der Beantragung einer Gebührenbefreiung allerdings lohnt, müssen die gemeinnützigen Vereine selbst entscheiden. Für einen Auszug aus dem Vereinsregister fallen Gebühren in Höhe von 10,00 € an. Im Gegenzug wird man dann für drei Jahre von der Zahlung der oben angegebenen Gebühren befreit.

In § 4 Abs. 2 der Transparenzregistergebührenverordnung heißt es, dass der Antragsteller seine Identität sowie seine Berechtigung, für die Vereinigung handeln zu dürfen, anhand geeigneter Nachweise „auf Anforderung“ belegen muss. Das heißt, ein Verein kann es zunächst einmal ohne den Auszug aus dem Vereinsregister probieren und abwarten, ob die besagte Anforderung tatsächlich kommt. Dann kann man immer noch überlegen, wie man damit umgeht.

A

Ansprechpartner

  • Thomas Boller
  • 09568 1444

Ansprechpartner

  • André Roschlau

Ansprechpartner

  • Klaus Dorst
  • 0176 61053682

Ansprechpartner

  • Rainer Schreier
  • 09568 9290

Ansprechpartner

1. Vorsitzender

Weitere Adresse: Schloßweg 8

Ansprechpartnerin: Christine Elsner (Sozialpädagogin)

Die Kleiderkammer finden Sie in der oben genannten Adresse – Ecke Ernststraße, unweit der AWO-Räume.

  • Renate Gretzbach
  • 09568 5495

Ansprechpartner

B

Ansprechpartner

Weiterer Ansprechpartner:

Benedikt Hutterer
Sudetenstraße 21
96465 Neustadt
(Kontakt über zweite Telefonnummer)

Ansprechpartnerin

  • Franz Rung
  • 09568 6796

Ansprechpartner

  • Helmut Winnen
  • 09568 3330
  • 09568 2518

Weiterer Ansprechpartner:

Gerhard Korn
Danziger Straße 6
96465 Neustadt
(Kontakt über die zweite Telefonnummer)

  • Elisabeth Köhler Christina Schwerdtner

Ansprechpartner

  • Frank Rebhan
  • 09568 81-102

Ansprechpartner

Ansprechpartner

  • Beate Großmann
  • 09568 8913310

Ansprechpartnerin

Ansprechpartner

  • André Scheler
  • 09568 87195

Ansprechpartner

  • Harald Büchner
  • 09568 3247

C

D

  • Sven Sauerteig
  • 0151 70149763
  • Kai Holland
  • 0151 23125909
  • Karl-Heinz Benner
  • 09568 4765
  • Ramona Eichhorn
  • 0179 7459183
  • Andreas Voth
  • Robert Ehrhardt
  • 0160 8147539
  • Martin Welsch
  • 09568 86577

Postfach 1106

Vorsitzender

  • Klaus Scheler
  • 09568 4000

F

Vorsitzender

Vorsitzender

  • Ulrich Luthardt
  • 0176 27506076

Ansprechpartner:
Ramona Reinold 
Lenaustraße 8 
96465 Neustadt bei Coburg

  • Gebhard Roschlau
  • 09568 6007
  • Andrea Dietz
  • Jana Roßbach
  • 0176 81343089
  • Dr. Thomas Scheller
  • 09568 7879
  • Heinz Knoch
  • Rüdiger Fischer
  • 09568 89344
  • Harald Faber
  • Dominik Wittmann
  • Hannes Schneider
  • 09562 6313
  • Silke Baudler
  • Hannelore Müller
  • 09568 4098

G

  • Gerhard Witter
  • 09568 1269
  • Ralf Neubauer
  • 09568 404180
  • Ernst Fleischmann
  • 09568 5104
  • Gerhard Baudler
  • 09568 87730
  • Christine Wiegand
  • 09568 87151
  • Günther Georg
  • 09568 2109408
  • 01603756589
  • Volker Leicht
  • 09568 2797
  • Michael Siebenthaler
  • 09568 1496
  • Pia Faber
  • 09568 5989
  • Hans-Dieter Klose
  • 09568 7631

Vorsitzender

  • Jürgen Engelhardt

H

I

  • Hannes Luthardt
  • 0174 2447010
  • Klaus Höhn
  • 09568 7666

J

1. Vorsitzende

K

  • Martina Braun
  • 0172 8605477

L

  • Lukas Tenschert

Vorsitzender

M

  • Ines Sänger
  • 09568 3887
  • Klaus Scheler
  • 09568 4000

Vorsitzender

Vorsitzender

N

  • Dieter Seyfarth
  • 09568 6597

O

P

Vorsitzender

R

Vorsitzender

Vorsitzende

  • Bernd Kruppa
  • 0171 6829250

S

  • Burkhard Grempel
  • 09568 3001256
  • Ralf Schilha
  • 09568 7449

Vorsitzender

  • Klaus Scheler
  • Reinhard Müller
  • 09568 7948
  • Peter Popp
  • 09568 2260
  • Uwe Thiel
  • 09568 4737
  • Jürgen Schmidt
  • 09568 87156
  • Werner Bonczek
  • 0162 4369211

Vorsitzende

  • Daniel Härich
  • 0179 4840462
  • Christine Herrmann
  • 0171 8555035
  • Hans-Werner Pfitzer
  • 09563 729391
  • Reinhard Elsner
  • 0171 7558136

Kreisobmann und Vorsitzender Ortsverband

Vorsitzender

Vorsitzender

  • Nuri Kukul
  • 0176 22770057

Vorsitzender

T

Vorsitzender

Vorsitzender

Öffnungszeiten der Auffangstation in der Ludwig-Jahn-Str. 3:
Mo - Sa: 9.30 - 11.30 Uhr
Mo - Do: 16.30 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Spendenkonto:

Sparkasse Coburg-Lichtenfels
Kontonummer: 373 555
BLZ 78350000

Vorsitzender

Vorsitzender

  • Richard Gubesch
  • 09568 89250
  • 0171 2018681

Vorsitzender

Vorsitzender

  • Orhan Serbest

Weitere Ansprechpersonen:

Rabia Karaman
Siemensring 23
96465 Neustadt
Tel. 0152 01783733

Ismayil Kaplan
Friedrich-Ebert-Straße 4
96465 Neustadt
Tel. 0152 08694816

V

  • Gerald Zutter
  • 09568 5060
  • Peter Popp
  • 09568 2260
  • Klaus Beifuß
  • 0151 11240288

Vorsitzender

  • Gerhard Renner
  • 09568 4908
  • Gerhard Witter
  • 09568 1269
  • Peter Fröber
  • 09568 81-170

Rathaus, Zimmer 21

W

Vorsitzender