Online-Anmeldung

Hier geht es zur Online-Anmeldung für einen KiTa-Platz.

Bevor Sie zur KiTaplatz-Bedarfsanmeldung kommen müssen Sie sich erst im Bürgerserviceportal anmelden, nach Anmeldung und Registrierung kommen sie zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung.

www.buergerserviceportal.de/bayern/neustadtcob/bsp_kita_anmeldung.

Hier finden Sie auch Hilfe bei der Erstellung eines Bürgerkontos.
Ihre Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) zentral im BSIzertifizierten Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gespeichert.

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in Neustadt b. Coburg anmelden möchten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.

Tipp: Treffen Sie die Wahl Ihrer Wunscheinrichtungen, bevor Sie die Bedarfsameldung über das Bürgerserviceportal vornehmen.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über alle Kinderbetreuungsangebote der unterschiedlichen Träger. 

Um Ihnen den Weg zur Anmeldung so einfach wie möglich zu machen, hier einige Informationen:

  • Das Betreuungsjahr startet jährlich zum 1. September. Eine unterjährige Platzvergabe kann nur im Einzelfall und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit freier Plätze erfolgen.
  • Die Betreuungsplatzvergabe erfolgt zentral über ein datenschutzkonformes Onlineverfahren mit vorherige einmaliger Anmeldung im Bürgerserviceportal.
  • Nach der Registrierung können Sie Ihr Kind dort bei Ihrer Wunscheinrichtung und zwei weiteren Einrichtungen vormerken lassen. Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige Festlegung der Priorität.

Bitte beachten Sie, dass Ihre eingegebenen Daten nachträglich nicht mehr geändert werden können.

Falls sich Änderungen ergeben, wenden Sie sich bitte an Barbara Weller, Tel. 09568 81-113, E-Mail: barbara.weller@neustadt-bei-coburg.de.


Die Platzzuteilung erfolgt nach dem folgenden Zeitplan für das KiTa-Jahr 2024/2025.

01.05.2023 – 29.02.2024

Anmeldezeitraum

Januar/Februar 2024

Möglichkeit für Beratungs- und Besichtigungsangebote in den Betreuungseinrichtungen

01.03.2024 – 09.04.2024 

Platzvergabezeitraum und Benachrichtigungen mit E-Mail an die Eltern

über die Platzverteilung

bis 24.04.2024

Rückmeldung der Eltern über Platzannahme

ab Anfang Mai 2024

Vertragsunterzeichnung und Erstgespräch in der Betreuungseinrichtung


Wir bemühen uns, Ihnen in angemessener Frist einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Das Betreuungsjahr startet jährlich zum 01.09. eines Kalenderjahres.
Eine unterjährige Platzvergabe kann nur im Einzelfall und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit freier Plätze erfolgen.

Grundsätzlich entscheiden die Einrichtungen eigenständig anhand von Vergabekriterien über die Aufnahme eines Kindes.
Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen bei der Stadt Neustadt b. Coburg ist Barbara Weller.

Tel. 09568 81-113, E-Mail: barbara.weller(at)neustadt-bei-coburg.de 

 

Kinderbetreuung

Hier finden Sie die verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Am Ende der Seite bekommen Sie noch Informationen zu den Themen Gebührenübernahme und Zuschüsse.

Städtische Kindergärten

Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 6.00-16.00 Uhr
Freitag 6.00-12.15 Uhr
Bedarfsgruppe nach Anmeldung bis 15.00 Uhr

OT Wellmersdorf

  • Kindergarten Wellmersdorf

OT Haarbrücken, Kirchengemeindehaus

Träger der oben genannten Kindergärten ist die Stadt Neustadt bei Coburg, Ansprechpartner: Ines Förster im Rathaus (Kontaktdaten siehe unten).

Folgende Einrichtungen anderer Träger stehen den Kindern in Neustadt ebenfalls zur Verfügung:

Kindertageseinrichtung des Evang. Kindertagesstättenverbandes Coburg

Nur für Schulkinder

Gebührenübernahme für Kosten Mittagessen und KiTa-Gebühren

Antragsformulare für Gebührenübernahme und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das Amt für Jugend und Familie (Landratsamt Coburg) bzw. das Jobcenter Coburg Land gewährt unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme von Gebühren für Kindertagesstätten und für Kosten für Mittagessen.

Antragsformulare für die Übernahme der KiTa-Gebühren finden Sie hier.

Antragsformulare für Leistungen für Bildung und Teilhabe (Kosten f. Mittagessen) finden Sie hier.

Kindergartenverwaltung im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer I 06

Nur für städtische Kindergärten!