Sozialer Wohnungsbau

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zum sozialen Wohnungsbau in Neustadt bei Coburg.

Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen

Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist grundsätzlich die Vorlage einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach Art. 3 BayWoBindG beim Vermieter erforderlich. Diese Bescheinigung kann bei der Stadt Neustadt im Stadtbauamt beantragt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Berechtigt ist grundsätzlich, wer die Einkommensgrenze und die Wohnungsgröße einhält. Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen abzüglich gesetzlich festgelegter Beträge. Die Angaben in den nachstehenden Tabellen beziehen sich auf den derzeitig aktuellen Stand vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen:

Einkommensgrenze nach Art. 4 Abs. 1 BayWoBindG

Zahl Familienmitglieder

Einkommensgrenze/Jahr

1

14.000 Euro

2

22.000 Euro

Für jede weitere Person, die zum Haushalt zählt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 4.000 €. Für zum Haushalt gehörende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze nochmals um jeweils 1000 €.

Angemessene Wohnungsgröße nach den Verwaltungsvorschriften der Länder:

Zahl Familienmitglieder

Quadratmeter oder Räume

1

50 Quadratmeter oder 2 Räume

2

65 Quadratmeter oder 3 Räume

3

75 Quadratmeter oder 3 Räume

4

90 Quadratmeter oder 4 Räume

je weitere Person

je 15 Quadratmeter oder 1 Raum

Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin.

Rathaus, Zimmer G 16

  • 09568 81-408

Zimmer G 16