Aktuelles

Wir sind Neustadt – die Kiesewetter-Stiftung – ein Spendenaufruf

Liebe Neustadterinnen und Neustadter,
bald ist es wieder soweit – die Advents- und Weihnachtszeit beginnt und wir beginnen mit unseren Vorbereitungen.

Gerade jetzt haben wir das Bedürfnis, Menschen zu helfen, denen es nicht so gut geht und die unter körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen leiden. In Neustadt haben wir für diese Mitmenschen eine ganz besondere Stiftung, um dort zu helfen, wo es nötig ist. In den vergangenen Jahren konnten wir so viele Neustadterinnen und Neustadter finanziell unterstützen, um ihnen den Alltag angenehmer zu gestalten.

Es ist die Stiftung Lebenshilfe, die von den Eheleuten Kiesewetter im Jahre 2007 gegründet worden ist.

Die Stiftung hat folgende Merkmale:
• Für Menschen, egal welchen Alters, mit körperlicher und geistiger Behinderung, die in Neustadt wohnen.
• ab 10,00 € gibt es eine Spendenbescheinigung, bitte Namen und Adresse angeben.
• Es ist eine Treuhandstiftung der Stadt Neustadt
• Verwaltung durch die Stadt Neustadt, die Spende kommt zu 100 % bei den Bedürftigen an.
• der Stiftungsrat kontrolliert die Verwendung der Spenden.

Wir freuen uns über jede Spende, die auf folgendem Konto eingeht:
Inhaber/Name: Stadt Neustadt – Stiftung zur Lebenshilfe
Bank: Sparkasse Coburg-Lichtenfels
IBAN: DE95 7835 0000 0009 1861 98

Ein herzliches Dankeschön schon jetzt und eine wundervolle Advents- und Weihnachtszeit euch allen.

Ich wünsche euch alles Gute und bitte bleibt gesund,
Tanja Zapf
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
E-Mail: tanjazapfkemmaten@gmail.cim
Mobil: 0151-75096682

© Alexa auf pixabay

Liebe Bürgerinnen und Bürger mit Handicap, liebe Angehörige,

immer wieder werden Beschwerden zum Nichtvorhandensein von Behindertenparkplätzen auf dem neu gestalteten Marktplatz geäußert – meist von Menschen, die nicht von Behinderung betroffen sind.

Die Gründe warum es keine gibt und auch keine geplant sind, sind folgende:
Behindertenparkplätze dürfen nur von Menschen benutzt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) bzw. Bl (blind) besitzen. 

Fahrzeuge von diesen Personen oder in denen sie mitfahren, dürfen mit dem Parkausweis aG bz. Bl gem. § 46 StVO parken:

  • bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot,
  • in Kurzparkzonen über die zugelassene Parkzeit hinaus,
  • Fußgängerzonen während der Ladezeit,
  • und im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen,

solange der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird und eine Mindestbreite von 3,0 m frei bleibt und und wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. 
Genug Möglichkeiten also, auf und am Marktplatz mit dem Parkausweis aG einen Stellplatz zu finden.

Parkplätze sind zu den Stoßzeiten knapp auf dem Marktplatz, diese Situation würde sich durch die feste Reservierung von Parkfläche für Behinderte noch verstärken, zumal Parkplätze für Schwerbehinderte häufig nicht genutzt werden, wurde darauf verzichtet.

Wir haben für Sie alle Infromationen rund ums Parken in Neustadt bei Coburg, klicken Sie hier auf den Link.

Ich wünsche euch alles Gute und bitte bleibt gesund,

Tanja Zapf
Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Liebe Bürgerinnen und Bürger mit Handicap, liebe Angehörige,

es gibt eine Änderung bzw. Erleichterung zur Entsorgung der Windeln für alle, die zu 100 % inkontinent sind, älter als zwei Jahre sind und zuhause gepflegt werden. Der Stadtrat ist meinem Antrag nachgekommen und ab 01.07.2023 gilt folgendes:
- es gibt weiterhin einen 120-Liter-Sack pro Monat, kostenfrei
- Alternativ: zwei 60-Liter-Säcke pro Monat, kostenfrei
- Alternativ: eine 120-Liter-Tonne zusätzlich (grau) mit Eigenbeteiligung 80,64 €/Jahr.

Ein formeller Antrag muss nicht gestellt werden. Sie entscheiden sich für eine Möglichkeit und melden sich im Bürgerservice im Rathaus Tel: 09568/81-0 oder per E-Mail: betriebsamt@neustadt-bei-coburg.de. Wichtig ist die Vorlage des ärztlichen Attestes.

Ich wünsche euch alles Gute und bitte bleibt gesund,

Tanja Zapf
Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Dieser spezielle Türöffner ermöglicht Menschen mit Behinderung den Zugang zu den Behindertentoiletten, weil sie auf besondere Toilettenanlagen und Ausgestaltungen angewiesen sind. Die Anlagen sind verschlossen um sie vor Vandalismus zu schützen und Sauberkeit/Hygiene zu gewährleisten.

Der sogenannte Euro-Toilettenschlüssel ist weder bei der Stadtverwaltung noch bei mir erhältlich, weil er nur an Einzelpersonen herausgegeben wird, die ihren besonderen Bedarf nachweisen können. Ich werde Ihnen kurz die Vorgehensweise erläutern, damit Sie auf Ihrer nächsten Reise oder Freizeitgestaltung einfach saubere Toilettenanlagen nutzen können.

Berechtigt zum Kauf sind Personen die in ihrem Schwerbehindertenausweis:
• entweder (unabhängig vom Grad der Behinderung) die Merkzeichen aG, B, H. BI
oder
• Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung von mindestens 70 eingetragen haben.

Herausgeber des Euroschlüssels:
Er wird vom Darmstäder Verein „Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e.V.“ vertrieben. Außerdem gibt es dort das Verzeichnis „der Locus“, in dem die ca. 12.000 Toilettenstandorte in Deutschland und Europa verzeichnet sind.

Kosten für den Kauf des Euroschlüssels
Ein Euroschlüssel kostet einmalig € 23,00.
Ein Euroschlüssel mit dem Verzeichnis „der Locus“ € 30,00.

Bestelladresse
CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstr. 123a
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 – 8122-0
E-Mail: info(at)cbf-darmstadt.de

Liebe Bürgerinnen und Bürgern mit Handicap und deren Angehörige,

beziehen Sie bereits das Bayerische Landespflegegeld? Falls ja, dann wünsche ich Ihnen viel Freude damit. Wenn nicht, dann sollten Sie prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Das Landespflegegeld ist Teil des umfangreichen Pflegepakets, das die Bayerische Staatregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Jährlich werden 1.000,00 Euro/Person als staatliche Fürsorgeleistung ausgezahlt. Diese Leistung ist nicht steuerpflichtig, nicht zweckgebunden und einkommensunabhängig.
Anspruchsberechtigt sind alle, die den Pflegegrad 2 oder höher haben (unabhängig vom Alter) und ihren Hauptwohnsitz in Bayern. Der Antrag ist einfach und kurz gehalten. Es sind lediglich persönliche Angaben, die Bankverbindung und ggf. ein abweichender Antragsteller anzugeben. Als Nachweis fügen Sie einfach eine Kopie des Ausweises und eine Kopie, die den Pflegegrad nachweist, bei.
Der Antrag muss nur einmal gestellt werden. Wird er bewilligt, so erfolgt die Auszahlung von 1.000,00 Euro automatisch in den Folgejahren weiter. Das Landespflegegeld ist für Sie als Wertschätzung und Unterstützung gedacht, bitte machen Sie sich selbst oder Ihren Liebsten eine Freude damit.
Den Antrag finden Sie hier. Bei Fragen dazu helfe ich Ihnen gerne weiter, Sie erreichen per E-Mail oder unter der Handynummer 0151 75096682.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Tanja Zapf Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Liebe Bürgerinnen und Bürgern mit Handicap und deren Angehörige,

zu meinem Beitrag zum Landespflegegeld im Februar 2022 haben mich sehr viele Nachfragen erreicht. Deshalb möchte ich noch kurz folgendes hinzufügen:
Das Landespflegegeld in Höhe von € 1.000,00 erhält jede/r die/der mindesten Pflegegrad 2 oder höher hat und den Hauptwohnsitz in Bayern.
Folgendes spielt keine Rolle:
- Alter (auch Kinder und Jugendliche sind bezugsberechtigt)
- Unterbringung (egal ob Sie zuhause oder in einer Einrichtung wohnen)
- Einkommen (das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht angerechnet)
Zur Auszahlung:
- Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und läuft dann automatisch Jahr für Jahr weiter.
- Die erste Auszahlung erfolgt zeitnah zur Antragstellung bzw. Bewilligung.
- Für die Folgejahre kommt das Pflegegeld automatisch im Oktober, weil das Pflegejahr am 01. Oktober beginnt.
Das Landespflegegeld ist für Sie als Wertschätzung und Unterstützung gedacht, bitte machen Sie sich selbst oder Ihren Liebsten eine Freude damit.
Den Antrag finden Sie im Netz unter: https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/.

Bei Fragen dazu helfe ich Ihnen gerne weiter, Sie erreichen per Mail: tanjazapfkemmaten@gmail.com oder 0151-75096682.

Liebe Familien mit behinderten Kids,

ja, heute gehört euch der Beitrag in dieser Rubrik. Ich würde euch gerne kennenlernen – egal mit welchem Handicap - und ein Netzwerk von Familien aufbauen, die alle sehr ähnliche Herausforderungen im alltäglichen Leben haben.

Einen ersten Probelauf gab es bereits im November. Wir - Eltern, Kinder mit Behinderung und deren Geschwister - haben uns am Nachmittag in einem Lokal in Neustadt getroffen. Mit einer Tasse Kaffee starteten wir in den Nachmittag und ließen das Treffen am frühen Abend bei Bier und Burger ausklingen. Das hat uns allen sehr gut gefallen und schnell war klar, dass wir das regelmäßig wiederholen werden.
Diese Treffen sollen jedoch nicht den Charakter einer Selbsthilfegruppe haben, dazu sind die Probleme und Behinderungen zu unterschiedlich. Vielmehr wollen wir uns ganz normal, wie alle anderen Familien auch stärken, helfen, austauschen, lachen und eine gute Zeit miteinander haben.

Auf dem Bild seht ihr die Brüder Harald und Robert, die im November dabei waren und Spaß daran hatten.

Alle, die jetzt Interesse haben, beim nächsten Treffen von Eltern mit behinderten Kids dabei zu sein, melden sich bitte bei mir: tanjazapfkemmaten@gmail.com oder 0151-75096682. Ich freu mich auf eure Meldungen.

Ich wünsche euch alles Gute und viel Glück im neuen Jahr,
Tanja Zapf

(Beauftragte für Menschen mit Behinderung)