Landespflegegeld

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zahlt seit Juli 2018 Landespflegegeld für die bestmögliche Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Das Landespflegegeld ist eine finanzielle Anerkennung für die Menschen, die sich täglich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Das können pflegende Angehörige sein, genauso wie Freunde, Helferinnen und Helfer.

Die Höhe des Landespflegegeldes beträgt jährlich 1.000 €. Anspruch darauf hat, wer mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft ist und dessen Hauptwohnsitz in Bayern liegt.

Um diesen Betrag zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres bei der Pflegegeldstelle in 81050 München eingereicht werden. Das Landespflegegeld muss nur ein einziges Mal beantragt werden, es wird in den darauffolgenden Jahren automatisch überwiesen. Vergessen Sie jedoch nicht, dem Amt mitzuteilen, wenn Änderungen anstehen. Die Änderungen können mit den entsprechenden Formularen gemeldet werden.

Eine Kopie des Bescheides über die Feststellung des Pflegegrades 2 und höher sowie eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses müssen dem Antrag beigelegt werden.

Den Antrag und weitere Informationen erhält man im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de. Antragsformulare gibt es auch bei den Finanzämtern, den Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Auch der Seniorenbeirat Neustadt hat diese Antragsformulare vorliegen. Wenden Sie sich bei Bedarf an die 1. Sprecherin des Seniorenbeirates, Renate Gretzbach, Tel. 09568 5495 oder an eine der Seniorenbeirätinnen und –beiräte. Die Mitglieder des Seniorenbeirates helfen gerne beim Ausfüllen der Anträge.