Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Im Falle einer schweren Erkrankung oder einer anderen hilflosen Lage: Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigere Formular und sollte von jedem ausgefüllt werden.

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie sich in einer hilflosen Lage befinden, muss das Betreuungsgericht vorübergehend einen Bevollmächtigten einsetzen. Die Vorsorgevollmacht ist auch deshalb wichtig, weil man bereits rechtzeitig eine Person bestimmt, die im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder einer anderen hilflosen Lage wichtige Entscheidungen treffen darf. Damit auch genau diese Person eingesetzt werden kann, die in der Vorsorgevollmacht steht, sollte man die Vorsorgevollmacht im Bundesnotargerister eintragen lassen.

Patientenverfügung

Viele Menschen plagt die Sorge, dass ihr Leiden nach einem schweren Unfall durch die moderne Apparatemedizin noch monatelang künstlich verlängert wird. Um das zu vermeiden unterschreiben manche eine sogenannte Patientenverfügung

Notwendigkeitsbescheinigung für das Hospiz

Wenn jemand aufgrund einer schweren Krankheit im Hospiz stationär aufgenommen werden muss, wird hierfür eine Notwendigkeitsbescheinigung des Hausarztes benötigt. Mit ihr gelangt man auf die Warteliste des Hospiz.

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Anliegen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können während der Sprechstunde des Seniorenbeirates besprochen und abgeholt werden. Vereinbaren Sie einen Termin mit Renate Gretzbach, Telefon 09568 5495.