Abfall & Wertstoffe

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Mülltrennung und Abfallentsorgung (inkl. Sperrmüll) und die jeweiligen Kontaktadressen.
 

Informationen zur Mülltrennung

Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, Schulhefte, Briefumschläge, Schreibpapier, Papiertüten, Bücher, Kartons (zerkleinert).

Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Styropor:
Becher und Flaschen aus Kunststoff (z.B. von Margarine, Milchprodukten, Spülmittel, Körperpflegemittel, Waschmittel), Safttüten, Joghurtbecher, geschäumte Kunststoffverpackungen (z.B. Obstschalen), Folien, Beutel, Tüten, Verpackungen aus Aluminium, Aluschalen, Metalldosen, Verschlüsse von Gläsern und Flaschen (Kronkorken), Milchtüten, Vakuumverpackungen (z.B. v. Kaffee).

Restmüll aus dem Haushalt; Kehricht, Asche (abgekühlt!), Einstreu wie Katzenstreu, eingetrocknete Wandfarben, Musik-/Videokassetten, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel, Gummi, verschmutztes Styropor, Tapeten, Bodenbeläge, Hygieneartikel.

Der Stadtrat hat beschlossen, die städtischen Richtlinien für Windelsäcke mit Wirkung vom 1. Juli 2023 zu ändern. Demnach werden für inkontinente Personen auf Wunsch statt eines 120-Liter-Sacks pro Monat alternativ zwei 60-Liter-Säcke bereit gestellt. Auch die Nutzung einer zusätzlichen Abfalltonne ist in diesen Fällen auf Wunsch möglich. Hierfür übernimmt die Stadt Neustadt 70 % der anfallenden Gebühr, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 30 % (derzeit 80,64 EUR jährlich) wird erhoben. Die Regelung gilt für Personen, die zu 100 % inkontinent, älter als zwei Jahre sind und zuhause gepflegt werden. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest erforderlich, eine Einkommensprüfung erfolgt nicht. Damit soll die Handhabung für die Betroffenen erleichtert werden.

Säuren, Laugen, brennbare Flüssigkeiten (Verdünnungen, Lösungsmittel, Farb- und Lackreste), Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und Schädlings- bekämpfungsmittel, Chemikalienreste, Spraydosen mit Restinhalten, Batterien und Akkus, Fotochemikalien, Ölfilter, ölhaltige Abfälle, Solarflüssigkeiten, Leuchtstoffröhren, PCB-haltige Kleinkondensatoren, quecksilberhaltige Abfälle, PU-Schaumdosen, Feuerlöscher, Gaskartuschen, Altöl bis maximal 15 l pro Anlieferer, Feuerlöscher bis maximal 2 Stück pro Anlieferer.

Eine detaillierte Aufstellung einzelner Müllarten finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Coburg (www.landkreis-coburg.de) unter Abfallwirtschaft - Abfall-ABC. Hier werden alle erdenklichen Abfallstoffe mit Angabe der richtigen Entsorgung aufgelistet.

Bei Fragen zur Mülltrennung können Sie sich auch jederzeit an das Betriebsamt der Stadt Neustadt b. Coburg, Tel. 09568/81156 oder 81153 wenden oder direkt an den Abfallberater des Landkreises Coburg, Herrn Wolfgang Sommer, Tel. 09561/5141323.

Hinweise zur Problemmüllsammlung: ZAW Coburg - Termine - LK Coburg (zaw-coburg.de)

Die Sammlung ist nicht auf die Bewohner der jeweiligen Stadt beschränkt, es können alle Sammelstellen in den Landkreisen Lichtenfels, Kronach und Coburg angefahren werden. Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen bis 60 kg/60 l abgegeben werden, bis zu dieser Menge ist die Abgabe kostenlos; darüber hinausgehende Mengen können kostenpflichtig bei den Sammlungen für Kleingewerbe abgegeben werden. Nicht angenommen werden: Altreifen, Asbest, Munition, Feuerwerkskörper, ausgehärtete Farben und Lacke, Glasflaschen, leere Dosen und Behälter, Kunststoffverpackungen.

Falls eine Übersicht aller Sammeltermine der Landkreise gewünscht wird oder bei sonstigen Fragen zum Problemmüll können Sie sich auch direkt an den Zweckverband Coburg wenden, Tel. 09561/880-17 oder -15 oder unter www.zaw-coburg.de

Hinweise:

  • Hilfe bei der Entladung durch das Personal ist leider nicht möglich
  • Problemstoffe keinesfalls vorzeitig unbewacht abstellen, auch nicht kurz vor dem Termin, da von den Stoffen eine massive Gefährdung, z. B. für spielende Kinder, entstehen.

Sperrmüllentsorgung

Hinweise des Bauhofes:

  1. Sperrmüll wird nur freitags von 6.00-12.00 Uhr abgeholt.
  2. Eine Abholung erfolgt nur bei vorheriger Zahlung der Gebühr von 10 Euro.
  3. Die Höchstmenge des abzuholenden Sperrmülls beträgt 3 m³.
  4. Abfälle aus Wohnungsauflösungen und Sperrmüll aus Umbauten werden nicht mitgenommen.
  5. Metallteile sind von den Sperrmüllgegenständen zu entfernen und werden nicht mit entsorgt.
  6. Altholz/Holzgegenstände sollten möglichst räumlich getrennt von anderen Materialien zur Abholung bereitgelegt werden.
  7. Der Abholtermin wird Ihnen bei Antragstellung mitgeteilt.
  8. Abfälle in Kartons oder Säcken werden nicht entsorgt. Ausnahme: amtliche Müllsäcke.

Fernseher, Radio, Küchengeräte, Staubsauger und sonstiger Elektro-/Elektronikschrott werden nur über den Wertstoffhof (Eisfelder Straße) entsorgt.

Sperrmüll-Abholkarte

Montag bis Mittwoch 7:00 16:30 Uhr
Donnerstag 7:00 16:00 Uhr
Freitag 7:00 12:00 Uhr

Wertstoffhof

Im Wertstoffhof Neustadt b. Coburg (Am Kompostplatz) können Sie gebührenfrei folgende Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgeben:

  • Altkleider, Altschuhe
  • Aluminium, Buntmetall, Schrott
  • Glas, Dosen
  • Herd, Mikrowelle (Hinweis: Altkühlgeräte müssen im städt. Bauhof abgegeben werden)
  • Elektroschrott
  • Batterien
  • Kerzenwachs, Küchenfett
  • Styropor, rein weiß (muss frei von Aufklebern und Verschmutzungen sein

Öffnungszeiten:

Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Öffnungszeiten:

Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag von 09.00 bis 13.00 Uhr

 

Abbruchentsorgung

Erdaushub

Erdaushub ist so auszubaggern und abzufahren, dass keine Vermischung mit Bauschutt oder anderen Verunreinigungen möglich ist. Eine Wiederverwendung auf der Baustelle ist anzustreben. Ansonsten kann unbelasteter Erdaushub auf genehmigten Erdaushubdeponien abgelagert werden.
Unbelasteter mineralischer Bauschutt soll nach Möglichkeit vor Ort als Befestigungsmaterial wieder eingebaut werden oder zu einer Bauschuttrecyclinganlage gebracht werden.
Kleine Mengen an ölverunreinigtem Erdaushub (bis max. 0,8 Vol. %) sind auf die abgedichtete Restmülldeponie in Blumenrod abzufahren.

Verbrennen
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind evtl. noch in den Gebäuden vorhandene Abfälle zu sortieren/separieren (Metall, Mineral, Bauschutt, Holz ...).
Nicht verwertbare brennbare Abfälle werden im Müllheizkraftwerk Coburg/Neuses entsorgt. Das Abbrennen von Kunststoffen, Holz und sonstigen brennbaren Materialien auf der Baustelle ist nicht gestattet.

Asbest
Asbesthaltige Abfälle in den Gebäuden sind vor Beginn der Abbrucharbeiten ordnungsgemäß aus der baulichen Anlage zu entfernen.
Ansonsten sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe, Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (TRGS 159) einzuhalten.
Abfälle mit festgebundenen Asbestfasern sind feucht zu halten.

Asbesthaltige Abfälle mit starkgebundenen Asbestfasern (z.B. Eternit) sind auf die abgedichtete Restmülldeponie in Blumenrod zu bringen.
Die feuchten Eternitplatten müssen in Folie verpackt und zugeklebt sein.

Asbesthaltige Materialien (z. B. Stäube, Nachtspeicherofeninhalte) dürfen nur durch eine Fachfirma abgebrochen/entfernt werden, die mit den Arbeiten der dabei auftretenden Gefahren oder den erforderlichen Schutzmassnahmen vertraut ist und über die entsprechende Ausrüstung verfügt.

Problemmüll
Vor dem Abbruch ist zu prüfen, ob sich in der elektrischen Anlage des Bauwerkes quecksilberhaltige Zeitschalter (z. B. Treppenhaus) befinden. Diese dürfen nicht mit Bauschutt entsorgt werden.

Hier gelangen Sie zu den Problemmüll-Terminen.

Kontaktstellen für Abbruchentsorgungen