Abfallberatung

Im Folgenden finden Sie Informationen für die richtige Entsorgung von Müll sowie die entsprechenden Stellen und Kontaktangaben.

Müllgebühren
Die Müllgebühren bei der Stadt Neustadt b. Coburg werden nach Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen berechnet.

Pro Person werden 30 l Behältervolumen zur Verfügung gestellt.

  • 1-4 Personen ein 120 l Müllgefäß
  • 5-8 Personen ein 240 l Müllgefäß
  • ab  9 Personen ein 1 x 120 l und 1 x 240 l Müllgefäß usw.

Gebührenberechnung

Personenanzahl jährlich monatlich p. P.
1 126,00 € 10,50 €
2 201,60 € 8,40 €
3 234,00 € 6,50 €
4 268,80 € 5,60 €
5 306,00 € 5,10 €
6 331,20 € 4,60 €
7 369,60 € 4,40 €
8 und mehr 393,60 € 4,10 €
Gebühr für 120 l Zusatzgefäß 268,80 €  
Gebühr für 240l Zusatzgefäß 393,60 €  

Die Gebührenanpassung bei Personenzahländerungen erfolgt automatisch durch Datenübermittlung des Einwohnermeldeamtes.

An welchem Tag Ihre Tonne geleert wird, entnehmen Sie bitte dem Übersichtsplan der Abfuhrbezirke.

Laden Sie hier die aktuelle Abfallgebührensatzung der Stadt Neustadt herunter.

Hier finden Sie die Abfuhrtermine der grünen Altpapiertonne und der gelben Wertstofftonne an verschiedenen Abholtagen.

Den Wochentag über die Leerung der gelben und grünen Wertstofftonnen, entnehmen Sie bitte dem:

  • Übersichtsplan der Abfuhrbezirke

Die Abfuhrkalender stehen hier zum Download bereit:

Ab dem Jahr 2019 können von den Bürgern im Zweckverbandsgebiet hierfür alle Sammelstellen in allen drei Landkreisen sowie der Stadt Coburg genutzt werden; d. h. auch Bürger z. B. aus dem Landkreis Lichtenfels können ihren Problemmüll bei den Sammlungen in Stadt- und Landkreis Coburg oder im Landkreis Kronach abgeben. Somit haben alle Bürger die Möglichkeit, den Problemmüll bei Bedarf und zeitnah einer geordneten Entsorgung zuzuführen.

Hier gelangen Sie zum Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken.

Abbruchentsorgung

Im Folgenden finden Sie ein paar wichtige Informationen zur Abbruchentsorgung.

Erdaushub

Erdaushub ist so auszubaggern und abzufahren, dass keine Vermischung mit Bauschutt oder anderen Verunreinigungen möglich ist. Eine Wiederverwendung auf der Baustelle ist anzustreben. Ansonsten kann unbelasteter Erdaushub auf genehmigten Erdaushubdeponien abgelagert werden.
Unbelasteter mineralischer Bauschutt soll zu einer Bauschuttrecyclinganlage oder nach Möglichkeit vor Ort als Befestigungsmaterial wieder eingebaut werden.
Kleine Mengen an ölverunreinigtem Erdaushub (bis max. 0,8 Vol. %) sind auf die abgedichtete Restmülldeponie in Blumenrod abzufahren.

Verbrennen
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind evtl. noch in den Gebäuden vorhandene Abfälle zu sortieren/separieren (Metall, Mineral, Bauschutt, Holz ...)
Nicht verwertbare brennbare Abfälle werden im Müllheizkraftwerk Coburg/Neuses entsorgt. Das Abbrennen von Kunststoffen, Holz und sonstigen brennbaren Materialien auf der Baustelle ist nicht gestattet.

Asbest
Asbesthaltige Abfälle in den Gebäuden sind vor Beginn der Abbrucharbeiten ordnungsgemäß aus der baulichen Anlage zu entfernen.
Ansonsten sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe, Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (TRGS 159) einzuhalten.
Abfälle mit festgebundenen Asbestfasern sind feucht zu halten.

Asbesthaltige Abfälle mit starkgebundenen Asbestfasern (z.B. Eternit) sind auf die abgedichtete Restmülldeponie in Blumenrod zu bringen.
Die feuchten Eternitplatten müssen in Folie verpackt und zugeklebt sein.

Asbesthaltige Materialien (z. B. Stäube, Nachtspeicherofeninhalte) dürfen nur durch eine Fachfirma abgebrochen/entfernt werden, die mit den Arbeiten der dabei auftretenden Gefahren oder den erforderlichen Schutzmassnahmen vertraut ist und über die entsprechende Ausrüstung verfügt.

Problemmüll
Vor dem Abbruch ist zu prüfen, ob sich in der elektrischen Anlage des Bauwerkes quecksilberhaltige Zeitschalter (z. B. Treppenhaus) befinden. Diese dürfen nicht mit Bauschutt entsorgt werden.

Hier gelangen Sie zu den Problemmüll-Terminen.

Kontaktstellen für Abbruchentsorgungen