Geburt

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Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!        

Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk es geboren wird. Dies ist unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit der Eltern.
 

Wenn Ihr Kind innerhalb des Neustadter Stadtbezirks geboren wurde, ist das Standesamt Neustadt b. Coburg für die Beurkundung der Geburt und für Erklärungen zur Namensführung und Abstammung Ihres Kindes zuständig. In der Regel handelt es sich um sogenannte Hausgeburten.

Erblickt Ihr Kind das Licht der Welt in einer Klinik, wie z. B. in Coburg, Sonneberg oder Kronach, so ist das dortige Standesamt für die Beurkundung zuständig.                           
Nach den derzeitigen Bestimmungen muss ein Kind binnen einer Woche nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an, so können wir Ihren individuellen Fall gerne besprechen. 

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