Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Heerlein, Sabine

Meldewesen

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Motschmann, Sabine

Meldewesen

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Büchner, Annika

Einwohnermeldeamt

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Golandsky, Eva

Pass- und Ausweiswesen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals