Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Heerlein, Sabine

Meldewesen

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Büchner, Annika

Einwohnermeldeamt

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Motschmann, Sabine

Meldewesen

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Golandsky, Eva

Pass- und Ausweiswesen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals