Wohnsitz; Anmeldung

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Heerlein, Sabine

Meldewesen

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Büchner, Annika

Einwohnermeldeamt

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Motschmann, Sabine

Meldewesen

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Golandsky, Eva

Pass- und Ausweiswesen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals