Amtlich anerkannte Übersetzungen

Für einige Amtswege müssen Sie fremdsprachige Dokumente in einer amtlich anerkannten Übersetzung vorlegen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals