Neustadter Kinderfest wird als Immaterielles Kulturerbe in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen | „Immaterielles Kulturerbe“

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Immaterielles Kulturerbe – das sind lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln. Diese kulturellen Ausdrucksformen werden entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung – also etwa Natur bzw. Gesellschaft – fortwährend neugestaltet. Außerdem stehen sie im Einklang mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften, dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung.

Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit – darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe (IKE) sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind.

Bereiche, in denen Immaterielles Kulturerbe zum Ausdruck gebracht wird, sind:
a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen
b) darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz)
c) Bräuche, Rituale und Feste
d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum
e) traditionelle Handwerkstechniken
f) Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation.

Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 beigetreten. Teil der innerstaatlichen Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes. Daneben gibt es ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis.

Alle zwei Jahre besteht im Rahmen bundesweit einheitlicher Bewerbungsphasen die Möglichkeit, einen Aufnahmeantrag einzureichen. Eine unabhängige Expertenkommission begutachtet zunächst auf Grundlage des UNESCO-Übereinkommens die eingereichten Bewerbungen. Auf Basis dieser fachlichen Empfehlung wird in Bayern über eine Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis sowie die Nominierung für das Bundesweite Verzeichnis entschieden. Die Kultusministerkonferenz erstellt aus den Aufnahmevorschlägen aus den Bundesländern eine Gesamtliste. Sie beschließt anschließend über die Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis sowie über die deutsche Nominierung für eine Aufnahme in die weltweiten UNESCO-Listen.

Bewerbung der Stadt Neustadt b. Coburg
Die Stadt Neustadt bewarb sich im November 2021 unter Kategorie c) mit dem Neustadter Kinderfest und zusätzlich unter Kategorie b) mit dem Neustadter Rutscher. Hierzu musste ein 17-seitiges Antragsformular mit Fragen zu Entstehung und Wandel des Festes, zu Geschichte, Entwicklung, Wirkung u. v. m. bearbeitet werden. Zusätzlich waren 10 Bilder einzureichen, die vor allem die heutige Praxis der kulturellen Ausdrucksform illustrieren und ihre Bedeutung sichtbar machen. Weiter bedurfte es zweier fachlicher Begleitschreiben von sachkundigen Personen mit vertieftem Bezug zum Thema. Hilfe hat sich die Stadt u. a. bei Heimatpflegerin Isolde Kalter aus Neustadt, Kreisheimatpfleger Thomas Schwämmlein des Landkreises Sonneberg, Prof. Dr. Günter Dippold, Bezirksheimatpfleger für Oberfranken, sowie Herrn Dr. Helmut Groschwitz der „Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern“ geholt.

Ergebnis
Dr. Anton Preis der Staatskanzlei und stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung teilte das Ergebnis mit Bericht aus der Kabinettssitzung in München am 31. Januar 2023 mit:
„Bayern ist kulturell reich an Bräuchen, Festen, Musik und Tanz, traditionellen Handwerkstechniken und überliefertem Wissen. Das Bayerische Landesverzeichnis soll diese kulturelle Vielfalt sichtbar machen und verdeutlichen, wie viele Menschen sich für ihre lebendigen Traditionen engagieren.

Der Freistaat wird deshalb drei weitere kulturelle Ausdrucksformen auf Empfehlung des Bayerischen Expertengremiums neu in das Landesverzeichnis aufnehmen:
• Evangelischer Hochzeitszug aus der ehemaligen Grafschaft Wertheim (Unterfranken)
• Kirwa im Amberg-Sulzbacher Land (Oberpfalz)
• Neustadter Kinderfest (Oberfranken)

Die Neueinträge stammen aus dem Rückstellungsverfahren der 5. Bewerbungsrunde 2021/2022. Mit den Neuaufnahmen umfasst das Bayerische Landesverzeichnis nunmehr 69 Einträge.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil der Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes, in dem sich mittlerweile 131 Einträge befinden. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis führt der Freistaat ein eigenes Landesverzeichnis. Darin werden alle Bewerbungen aufgenommen, denen das Bayerische Expertengremium die Erfüllung der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens attestiert.“

Am 31. Januar 2023 wurde die Stadt Neustadt b. Coburg zudem per Anschreiben von Herrn Staatsminister Albert Füracker, MdL (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) über die Aufnahme des Neustadter Kinderfestes als Immateriellen Kulturerbes in das Landesverzeichnis in Kenntnis gesetzt. Er betont:
„Die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis ist dabei auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für den persönlichen Einsatz im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Weitergabe von Traditionen. Dieses Engagement ist Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit und leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Bayern.“

Die nächste Auszeichnungsveranstaltung mit feierlicher Übergabe der Aufnahmeurkunde findet im Jahr 2024 statt. Sobald eine Terminierung erfolgt ist, wird die Stadt Neustadt b. Coburg darüber informiert.
- KST -

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