Wahlhelfer gesucht

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Am 9. Juni 2024 finden die Europawahlen statt. Für die Stadtverwaltung Neustadt bedeutet dies, dass umfangreiche Arbeiten durchzuführen sind, um einen ordnungsgemäßen Wahlablauf und eine korrekte und schnelle Stimmauszählung zu gewährleisten. Dafür werden zahlreiche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitern anderer Behörden zählen wir auch auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger.

Was Sie als Wahlhelfer tun müssen:
Wahlhelfer werden in Wahllokalen oder zur Auszählung der Briefwahl eingesetzt. Für jedes Wahllokal werden sechs Wahlhelfer eingeteilt. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen arbeiten in zwei Schichten. Die erste Schicht beginnt um 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr, die zweite Schicht übernimmt um 12.45 Uhr bis 18.00. Um 18 Uhr wird die Stimmauszählung von allen sechs Wahlhelfern durchgeführt.

Das sind die Aufgaben der Wahlhelfer:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Auszählung der Stimmzettel nach 18 Uhr

Wahlhelfer, die in einem Briefwahlvorstand eingesetzt werden, sind für die ordnungsgemäße Auszählung der Briefwahlstimmen verantwortlich. Die Briefwahl wird im Rathaus in sechs Briefwahllokalen ausgezählt.

Die Briefwahlvorstände treffen sich um 15:30 Uhr für Vorarbeiten zur Auszählung. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt wie in den Wahllokalen ab 18.00 Uhr.

Sie brauchen als Wahlhelfer keine Vorkenntnisse, müssen aber zur Europawahl berechtigt sein und in Neustadt Ihren Wohnsitz haben.

Eine Wahleinweisung erhalten die Wahlvorstände in der Woche vor der Wahl an einem gesonderten Termin und Ort, der noch festgelegt. Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ehrenamtlich. Sie erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.

Wie Sie sich bewerben können:
Für die Bewerbung genügt ein formloses Schreiben (Brief oder eE-Mail) mit Angabe Ihrer Personalien (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer, evtl. E-Mail-Adresse).

Das Schreiben richten Sie bitte an:
Detlef Heerlein Telefon: 09568 81-441
Ordnungsamt
Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b. Coburg

oder per E-Mail.

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